Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sind zurzeit mehr als 150.000 freiberufliche Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Finanzierung der Künstlersozialkasse erfolgt zu 50% durch die Versicherten, zu 20% durch einen Bundeszuschuss und zu 30% durch die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen.
Mit der nunmehr abgeschlossenen Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes soll hauptsächlich sichergestellt werden, dass alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die künstlersozialabgabepflichtig sind, ihrer Verpflichtung auch tatsächlich nachkommen. Die Deutsche Rentenversicherung wird künftig bei der Prüfung, ob die Sozialversicherungsbeiträge für abhängig Beschäftigte ordnungsgemäß entrichtet wurden, auch prüfen, ob Künstlersozialabgabe zu zahlen war und ob dieser Verpflichtung nachgekommen wurde. Ebenso werden künftig die Versicherten stärker geprüft, ob bei ihnen eine Versicherungspflicht tatsächlich gegeben ist.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Künstlersozialkasse mit ihrem Haushaltsvolumen von mehr als einer halbe Milliarde Euro im Jahr (556 Mill. Euro / 2006), ist das wichtigste Künstlerförderinstrumentarium in Deutschland. Das Haushaltsvolumen entspricht fast 200 Mal dem höchstdotierten deutschen Kulturpreis, dem Deutschen Filmpreis (2,8 Mill. Euro). Schon diese Größenordnung zeigt die Bedeutung der Künstlersozialversicherung. Es ist deshalb sehr erfreulich, dass die dritte Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes heute den Bundesrat passiert hat und damit zukunftssicherer gemacht wurde. Damit ist diese für die Künstler und Publizisten wichtige Reform de facto abgeschlossen und die praktische Umsetzung des Gesetzes kann erfolgen.“
• Ausführliche Informationen zu der Reform der Künstlersozialversicherung finden Sie unter http://www.kulturrat.de/....