Bundesfinanzminister Steinbrück hatte den Ländern angeboten, den Bundesanteil an den Betriebskosten bis 2013 von 1 Mrd. Euro auf 1,85 Mrd. Euro zu erhöhen und dementsprechend den Ländern nur noch 2,15 Mrd. Euro als Investitionshilfen zu gewähren. Insgesamt will sich der Bund mit 4 Mrd. Euro beteiligen. Duppré dazu: „Es ist richtig, die Bundesbeteiligung stärker auf die Betriebskosten auszurichten, obwohl hier weiter nachgebessert werden sollte. Zudem begrüßen wir, dass sich Bund und Länder unseren Vorschlag zu eigen gemacht haben, für die Betriebskosten den Ländern einen Festbetrag zu ihren Gunsten aus der Umsatzsteuer zuzugestehen. Das ist der richtige Weg.“
Mit der Verschiebung zugunsten der Betriebskosten werde auch der Sondersituation in Ostdeutschland Rechnung getragen, wo das Betreuungsangebot teilweise deutlich besser sei. So könne in die Qualität der Betreuung statt in den teilweise bereits erfolgten Ausbau der Plätze investiert werden. „Dadurch kann man buchstäblich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen“, so Duppré. „Klar ist aber auch, dass sich der Bund deutlicher als bisher angeboten finanziell beteiligen muss. Eine Bundesquote an den Investitions- und Betriebskosten der Länder von einem Drittel oder 4 Mrd. Euro ist jedenfalls sehr gering bemessen.“