Positiv, so Rips, sei die Entscheidung der Bundesregierung, das Mietrecht nicht zu ändern. Hierzu gäbe es auch keinen Grund. Das aktuelle Mietrecht schaffe einen gerechten Interessenausgleich und eröffne dem Vermieter die Möglichkeit, auf Dauer elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen.
Offen geblieben ist die Frage, ob Mieter eine Kürzung ihrer Heizkosten vornehmen dürfen, wenn der Vermieter Gesetze oder Verordnungen zur Steigerung der Energieeffizienz nicht einhält. „Ich erwarte, dass der von der Bundesregierung vorgesehene Prüfauftrag unsere entsprechenden Forderungen bestätigt“, so Rips.
Enttäuscht zeigte sich der Präsident des Deutschen Mieterbundes, dass über eine Erhöhung des Wohngeldes bzw. eine Harmonisierung der Leistungsgesetze Wohngeld und ALG II noch nicht befunden wurde. „Wir fordern eine Erhöhung des Wohngeldes um mindestens 15 Prozent und höhere Einkommensgrenzen, um den Bezieherkreis von Wohngeld zu erweitern. Wenn die Bundesregierung hier nicht aktiv wird, erwarte ich eine Initiative aus der Mitte des Deutschen Bundestages.“