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Recht auf Wohnen in EU-Verfassung

Soziale Grundrechte verankern

(lifePR) (Berlin, )
„Ein Recht auf Wohnen sollte dauerhaft in der europäischen Verfassung verankert werden“, forderten die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Anke Fuchs, und Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips im Vorfeld der morgigen Konferenz der europäischen Bau- und Wohnungsminister in Leipzig.

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die entsprechende Initiative der französischen Staatsregierung und fordert die Bundesregierung und die zuständigen Minister auf, sich ihr anzuschließen.

„Für die Akzeptanz einer europäischen Verfassung bei den Bürgerinnen und Bürgern ist es wichtig, dass soziale Grundrechte aufgenommen werden“, betonte die Mieterbund-Spitze. Die Wohnung sei für jeden Menschen von größter Bedeutung. Sie dürfe nicht auf ihre Funktion als Wirtschaftsgut in einem bestehenden Wohnungsmarkt reduziert werden. Die Wohnung sei auch ein Sozialgut. Der Verlust der Wohnung könne für den Menschen existenzielle Folgen haben. Die Wohnung dürfe deshalb auch nicht nur auf ihre Unterbringungsfunktion begrenzt werden. Zu berücksichtigen sei, dass die Wohnung der Lebensmittelpunkt und der Ausgangspunkt für die sozialen Kontakte der Bewohner sei.

„Die europäische Verfassung sollte den elementaren Bedürfnissen den erforderlichen Schutz zusprechen und die Europäische Union verpflichten, ihren Bürgern ein menschenwürdiges Leben und Wohnen zu gewährleisten.“

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist das Recht auf Wohnen beispielsweise schon in den Verfassungen Portugals und Spaniens verankert. Außerdem in den Länderverfassungen von Bremen, Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
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