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Wohnungsverkäufe und Handel mit Wohnungen

Falsches Signal durch Jahressteuergesetz

(lifePR) (Berlin, )
„Bund, Länder und Kommunen dürfen nicht zu Handlangern der Wohnungsaufkäufer werden“, forderte Rips. Kritisch sieht der Mieterbund-Präsident nicht nur die Verkaufspläne einzelner Kommunen oder der Landesentwicklungsgesellschaft in Nordrhein-Westfalen, sondern auch die Haltung der Bundesregierung:

- In ihrer Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ der Linksfraktion (BTDrs. 16/5879) kündigt die Bundesregierung an, die rund 60.000 noch im Eigentum des Bundes befindlichen Wohnungen verkaufen zu wollen. Ganz konkret seien die Verkaufsplanungen für knapp 13.000 Wohnungen. „Das setzt falsche Signale und ist ein schlechtes Beispiel“, sagte Rips.

- Die Bundesregierung hat in einer „Nacht- und Nebelaktion“ ihren Anteil an der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten (THS) abgetreten. Gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 450 Millionen Euro wird auf Ansprüche aus dem Bergmannssiedlungsvermögen verzichtet.
Eigentümer des Immobilienunternehmens THS, zu dem knapp 80.000 Wohnungen gehören, werden dann zu jeweils 50 Prozent die RAG (frühere Ruhrkohle AG) und die Gewerkschaft IG BCE.

Abtretung, Vergleichsvertrag und Abfindung sind im Parlament nicht diskutiert worden. Der Vorgang ist völlig intransparent“, sagte Rips. Zur Umsetzung muss das Bergmannssiedlungsgesetz geändert werden, das soll mit dem Instrument des Artikelgesetzes in die Wohngeldreform verpackt werden.

- Am 8. August 2007 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 beschlossen. Vorgesehen ist hier unter anderem eine neue dreiprozentige Abgeltungssteuer auf das so genannte Eigenkapital 02.

Das EK 02 ist aus folgenden Sachverhalten entstanden:

1) Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit zum 1.1.1990: Bei der Entlassung der zuvor steuerbefreiten Wohnungsunternehmen sollten die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten stillen Reserven auf der Unternehmensebene von der Besteuerung ausgenommen werden.
2) Im Rahmen der Altschuldenhilfe für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft dient das EK 02 dazu, Zinszuschüsse nicht als Unternehmenserträge der Besteuerung zu unterwerfen.
3) Mit dem EK 02 konnten Investitionszulagen beim Aufbauprogramm Ost steuerneutral vergeben werden.

Alle sachlichen Gründe für diese bis 2019 geltenden Steuerbefreiungen sind auch heute noch sinnvoll. Es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, warum jetzt rückwirkend eine andere Regelung herbeigeführt und die grundsätzliche Versteuerungspflicht des EK 02 geschaffen wird.

Der DMB lehnt die Sondersteuer von 3 Prozent grundsätzlich ab. Insbesondere ist zu befürchten, dass eine solche Regelung neue Verkaufs- und Kaufaktivitäten mit Wohnimmobilien auslöst. Die Abgeltungssteuer kann von Finanzinvestoren problemlos beglichen werden, um dann anschließend mit hohem Gewinn die Reserven der Gesellschaft auszuplündern. Die Bundesregierung würde mit einer solchen Regelung zum Handlanger der „Heuschrecken“.
Der DMB fordert die Bundesregierung auf, alle Maßnahmen zu unterlassen, die den ohnehin immer kleiner werdenden Anteil des sozialen Wohnraumsektors weiter schmälern. Kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften müssen in der heutigen Situation gestärkt und als eigenständige Anbieter auf dem Wohnungsmarkt dauerhaft gesichert werden.

Die Option für Wohnungsunternehmen, die sich zu hundert Prozent in öffentlichem Eigentum befinden, und für Vermietungsgenossenschaften, sich von der Sondersteuer befreien zu lassen, ist ein fauler Kompromiss. Der DMB fordert die Beibehaltung der bisherigen Regelung.

Keine Steuer, wenn das Kapital im Unternehmen bleibt – 45 Prozent Steuern (nach heutigen Steuersätzen), wenn ausgeschüttet wird.
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