Nach der neuen gesetzlichen Regelung wird die steuerfreie Übungsleiterpauschale rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 von 1.848 Euro auf 2.100 Euro pro Jahr erhöht. Auch die Summe der Spendenbeträge an gemeinnützige Körperschaften, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können, steigt. Bisher können 5 Prozent beziehungsweise 10 Prozent abgezogen werden, diese Grenze wird nun einheitlich auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte angehoben. Ganz neu ist, dass Einnahmen von Bürgern aus einem nebenberuflichen Engagement im mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich bis zu einem Betrag von 500 Euro ab 2007 steuerfrei bleiben (Ehrenamtspauschale).
Des Weiteren kann der Nachweis für Spenden bis 200 Euro (bisher 100 Euro) in Zukunft unbürokratischer erfolgen. Jetzt genügt bereits der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug). Das Ausstellen so genannter Spendenbescheinigung durch den Spendenempfänger ist damit für Zuwendungen bis 200 Euro nicht mehr erforderlich. Außerdem sinkt der pauschale Haftungssatz bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen von 40 auf 30 Prozent und die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Vereine wird von 30.678 Euro auf 35.000 Euro pro Jahr angehoben.
Detailinformationen zu den geänderten Steuervorschriften finden Sie unter www.dmfv.aero