Im Rahmen eines Pressegesprächs wurde die Petition im Deutschen Bundestag am 09. Oktober 2024 in gedruckter Form an Tim Klüssendorf, MdB und Sprecher der SPD für das Thema Umsatzsteuer, sowie Markus Herbrand, MdB und finanzpolitischer Sprecher der FDP, überreicht. Beide Abgeordneten sind Mitglieder im Finanzausschuss des Bundestags. Mit dabei waren Spitzenvertreter:innen von Verbänden, deren Wirkungskreise unmittelbar von der anvisierten Änderung des Jahressteuergesetzes betroffen wären.
Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Es ist zu begrüßen, dass Bildungsangebote umsatzsteuerfrei bleiben sollen. Allerdings enthält der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 keine eindeutigen Kriterien, die Finanzämtern die Unterscheidung zwischen Freizeit- und Bildungsangeboten ermöglichen. Diese Kriterien gehören in das Jahressteuergesetz 2024, nicht in nachträglich erarbeitete Handreichungen. Hier muss dringend nachgebessert werden!“
Hierzu Michael Müller-Kasztelan, Präsident des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen: „Frühkindliche musische Erziehung ist essenziell für die gesunde Entwicklung von Kindern. Musik und speziell Gesang stärken die kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten und sind für lebenslanges Lernen essenziell. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt (7 K97.08.DA.09.07.2009) unterstreicht das Recht auf umsatzsteuerfreie musische Bildung bereits im Kindesalter - nicht nur als gesellschaftliche Verpflichtung, sondern als Bildungsauftrag schlechthin. Wir fordern die Entscheidungsträger:innen auf, sich im Gesetzestext für die flächendeckende Umsetzung frühkindlicher musikalischer Bildung zu bekennen, um eine Basis für eine kreative, soziale und zukunftsorientierte Gesellschaft zu schaffen.“
Hierzu Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbands: „1,3 Millionen Schülerinnen und Schüler erhalten bei selbständigen Musiklehrkräften und Musikschulen hochqualifizierten Instrumental- und Vokalunterricht. Diese Bildungsleistung dient nicht nur dem Gemeinwohl und dem musikalischen Nachwuchs, sondern stärkt das Fundament für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bei einer bundesweit unklaren Regelung wären zudem tausende berufliche Existenzen pädagogisch-künstlerisch tätiger Künstlerinnen und Künstler sowie Inhabergeführte Musikschulen gefährdet.“
Hierzu Frank Korte, Geschäftsführer des Bundesverbands der Freien Musikschulen: „Musikunterricht an Musikschulen ist eine Bildungsleistung und gehört umsatzsteuerbefreit. Eine Verbrauchersteuer auf Musikunterricht erschwert sozialverträglichen Zugang zu musikalischer Bildung und widerspricht dem Verständnis eines modernen Sozialstaats.“
Hierzu Tobias Ehinger für den Deutschen Berufsverband für Tanzpädagogik: „Die Vorbereitung für die Berufsausbildung im Künstlerischen Tanz beginnt im frühen Kindesalter und wird bundesweit vornehmlich über privat geführte Institutionen und selbständige Lehrkräfte unterrichtet. Darüber hinaus erhalten Millionen von Kindern Zugang zu Kreativität und körperlichem Ausdrucksvermögen. Eine eindeutige Eingruppierung als umsatzsteuerfreies Bildungsangebot ist für den möglichst barrierefreien Zugang und die Teilhabe der Gesamtheit der Bevölkerung zwingend erforderlich.“
Hierzu Dr. Joachim Wenzel für die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie sowie den Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland: „Menschen mit geringem finanziellem Budget und soziale Organisationen sollen bei Bildung nicht zusätzlich durch 19 % Umsatzsteuer belastet werden. Dazu muss die Unterscheidung zwischen Ausbildung und Umschulung versus Fortbildung unbedingt vermieden werden, da sie für die genannten Zielgruppen Bildung verteuern und Bürokratisierung fördern würde.“
Hierzu Jörn Freynick für die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände: „Die bestehende vielfältige Bildungsinfrastruktur von vielen hunderttausenden selbstständig Lehrenden und tausender Bildungseinrichtungen soll erhalten bleiben, ohne dass diese Gefahr laufen, durch das Kriterium der Gewinnorientierung in eine Insolvenz zu geraten.“
Die Verbändevertreter:innen präsentierten zudem einen alternativen Gesetzgebungsentwurf mit begründeten Änderungen. Dies zeigt, dass es sehr wohl möglich ist, das allseits erklärte Ziel „umsatzsteuerfreie Bildungsleistungen“ ohne Verstoß gegen Vorgaben der EU umzusetzen. Daher sollte die gesetzliche Neuregelung genau dies leisten!