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DMR PM Rechtsunsicherheiten für Musiklehrende beenden!

Deutscher Musikrat nimmt Stellung zum im Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024

(lifePR) (Bonn, )
Am 18. Oktober 2024 wurde in dritter Lesung des Bundestags der von der Bundesregierung eingebrachte und vom Finanzausschuss geänderte Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Der Deutsche Musikrat fordert den Bundesrat auf, die bestehenden Rechtsunsicherheiten im Entwurf für das Jahressteuergesetz zu eliminieren. Wir begrüßen es zwar durchaus, dass laut § 4 Nummer 21 das Bescheinigungsverfahren für private Musiklehrende nun doch bestehen bleibt. In diesem Zusammenhang fordern wir Bestandsschutz für die bereits ausgestellten Bescheinigungen. Dennoch ist die Umsatzsteuerbefreiung für viele Musiklehrende weiterhin nicht sichergestellt, da es bisher den Finanzämtern überlassen war, die Bescheinigungen anzuerkennen. Zahlreiche Berichte von privaten Musiklehrenden, die trotz Bescheinigung aufgefordert wurden, Umsatzsteuernachzahlungen zu tätigen, belegen diese Befürchtung. Die großen Rechtsunsicherheiten für soloselbständige Musiklehrende bleiben somit bestehen. Dies kann und darf nicht das Ziel von Gesetzgebungsvorhaben sein und würde zu gravierenden Konsequenzen für die musikalische Bildungslandschaft in Deutschland führen. Hier besteht nach wie vor großer Nachbesserungsbedarf!“  

Der Deutsche Musikrat engagiert sich gemeinsam mit zahleichen weiteren Verbänden für eine Anpassung der Gesetzesentwurfs, um den existenziellen Sorgen freier Lehrender und der Verteuerung von musikalischen Bildungsleistungen entgegenzuwirken. So wurde u.a. im Rahmen einer öffentlichen Übergabe die von über 100.000 Personen unterzeichnete Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“ am 09. Oktober 2024 im Deutschen Bundestag an Tim Klüssendorf, MdB und Sprecher der SPD für das Thema Umsatzsteuer, sowie Markus Herbrand, MdB und finanzpolitischer Sprecher der FDP, überreicht. Beide Abgeordneten sind Mitglieder im Finanzausschuss des Bundestags. Zudem präsentierten die Verbändevertreter:innen einen alternativen Gesetzgebungsentwurf mit begründeten Änderungen.

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