Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates: „Wir müssen jetzt handeln – jede Stimme zählt! Daher appelliere ich an alle: Unterzeichnen Sie die Petition ‚Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!‘ und schreiben Sie an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten aus Ihrer Region, um sie auf die drohende Entwicklung aufmerksam zu machen. Gute Argumente und Hintergrundinformationen für das Schreiben finden sich im Positionspapier, das der Deutsche Musikrat gemeinsam mit 33 weiteren großen Verbänden und Initiativen unterzeichnet hat. Um das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland zu bewahren, müssen etwa musikalische und kulturelle Bildung, aber auch künstlerischer Tanzunterricht und berufliche Weiterbildung weiterhin erschwinglich bleiben!“
Der Deutsche Musikrat forderte bereits in einer Pressemitteilung am 10. Juni 2024, im Interesse des Bildungsstandorts Deutschland die unnötige Verschärfung im geplanten Jahressteuergesetz 2024 zu vermeiden und die Praxis des Verwaltungsverfahrens auf Erteilung einer Bescheinigung gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG zu erhalten. Denn qualifizierte Bildungsdienstleistungen sind vom Inhalt her zu betrachten, nicht von der Organisationsform einer Institution.