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Persönliches Budget soll Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen stärken - noch gibt es Defizite und Hürden

Betroffene ziehen bei Konferenz des PARITÄTISCHEN Kompetenzzentrums erste Bilanz

(lifePR) (Berlin, )
Von Januar 2008 an haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Es soll ihnen ermöglichen, nach eigenen Vorstellungen die nötigen Unterstützungsleistungen einzukaufen und ihr Selbstbestimmungs-recht stärken. Doch noch gibt es Kritik an den Rahmenbedingungen. Dies wurde am Mittwoch in Berlin deutlich bei einer gemeinsamen Konferenz des PARITÄTISCHEN Kompetenzzentrums Persönliches Budget und der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer.

Evers-Meyer bezeichnete das Persönliche Budget als zentrales Instrument für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen: "Mehr als 80 Prozent der Menschen, die in den Modellregionen das Persönliche Budget ausprobiert haben, geben an, dass es ihr Leben verbessert hat. Mehr als 90 Prozent würden sogar wieder das Persönliche Budget wählen. Das gibt uns Recht."

Dieser positiven Einschätzung steht jedoch auch Kritik gegenüber.Der PARITÄTISCHE hat mit seinem Kompetenzzentrum in den vergangenen drei Jahren die Einführung des Persönlichen Budgets begleitet und Praxiserfahrungen zusammengetragen.

Weder bei den Menschen mit Behinderungen noch bei den gesetzlichen Leistungsträgern und Leistungserbringern sei das Persönliche Budget ausreichend bekannt, sagte Jeannette Arenz, Leiterin der Abteilung Rehabilitation und Gesundheit beim PARITÄTISCHEN. Zudem fehlten bislang eine sachkundige Budgetberatung und ausreichende Unterstützung der potenziellen BudgetnehmerInnen. "Viele Menschen mit Behinderung benötigen zielgruppenorientierte Informationen, bevor sie sich für das Persönliche Budget entscheiden können", sagte Arenz. Zudem werde die Wahlfreiheit mancher BudgetnehmerInnen massiv dadurch eingeschränkt, dass Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget nur in Form von Gutscheinen gewährt werden dürften.

Die wichtige Rolle einer qualifizierten Beratung hob auch Birgit Stenger von ASL - Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen in Berlin hervor. Notwendig sei eine ermächtigende Beratung in Form von Empowerment, die es den Betroffenen ermögliche, wirklich selbstbestimmt zu entscheiden. "Leistungsträger und Leistungsanbieter, die um das Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wissen, müssen sich bei ihrem Handeln von der Erkenntnis leiten lassen, dass niemand 'versorgt' werden muss", sagte Stenger. "Es handelt sich bei ihrem Gegenüber um einen mündigen Bürger beziehungsweise eine Bürgerin, die zwischen bedarfsgerechten Angeboten wählt und die Mittel gewährt bekommt, die zur Bezahlung notwendig sind."

Dass Deutschland von Schweden lernen kann, machten Maria Magnusson und Agneta Scherman als Vertreterinnen der schwedischen Organisation JAG deutlich. Sie bietet persönliche Assistenz für Menschen mit mehrfachen Behinderungen und eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten an. Es sei wichtig, dass die persönliche Assistenz den individuellen Bedarf der Betroffenen komplett abdecke, schilderten die beiden ihre Erfahrung. Nur so könne verhindert werden, dass bestimmte Gruppen behinderter Menschen ausgeschlossen werden.
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