„In der neuen Verordnung ist ausdrücklich verankert, dass tierversuchsfreie Prüfmethoden zur Ermittlung gefährlicher Wirkungen von Chemikalien gefördert werden sollen. Dies ist sehr zu begrüßen. Auch die Maßgaben zur Offenlegung und gemeinsamen Nutzung bereits vorhandener Daten sind wesentlich verschärft worden. Allein dadurch erübrigt sich die Diskussion über viele Tierversuche von vorn herein“, so Rusche.
Gleichzeitig beklagt der Deutsche Tierschutzbund allerdings, dass Tierversuche in den Prüfvorschriften nicht in allen Fällen, in denen tierversuchsfreie Prüfmethoden verfügbar sind, ersetzt wurden.
Die Experten des Deutschen Tierschutzbundes in der Akademie für Tierschutz hatten eine wissenschaftlich fundierte Strategie ausgearbeitet, wie die Gefährlichkeit von Chemikalien tierversuchsfrei ermittelt werden kann. Diese Strategie belegte, dass moderne tierversuchsfreie Prüfstrategien – die anstelle der veralteten Tierversuche auf Computermodellen und Zellkulturverfahren beruhen – letztlich viel besser geeignet sind, Mensch und Umwelt vor unerwünschten Chemikalienwirkungen zu schützen.
Zum Hintergrund: Die EU-Kommission beschloss Ende der 90er Jahre, die europäischen Chemikaliengesetze vollständig zu überarbeiten. Anfang 2001 legte sie hierfür das Konzept für die neue EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) vor. Darin kündigte sie unter anderem an, dass in den kommenden 12 Jahren zehntausende Altchemikalien in qualvollen Tierversuchen (Giftigkeitsprüfungen) nachgetestet werden sollten. Offizielle Schätzungen gingen von rund 10 Millionen bis zu 45 Millionen Versuchstieren aus, die zur Prüfung allein der „wichtigsten“ Chemikalien eingesetzt werden sollten.