50,13 Prozent mehr Vergütung fordern der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK), der VDB-Physiotherapieverband und der Verband Physikalischer Therapie (VPT) in den aktuellen Verhandlungen vom GKV-Spitzenverband. Die Forderung beruht auf der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Vergütungsanpassungen im Rahmen der Anpassung der Vergütung an die bundeseinheitlichen Preise, die seit dem 01. Juli 2019 gelten.
Bei der wirtschaftlichen Aufwertung der Physiotherapie geht es den maßgeblichen Berufsverbänden um die Sicherung der therapeutischen Versorgung in der Fläche. Es bleiben viele Stellen unbesetzt. Lange Wartezeiten bis zum Behandlungsbeginn sind die Folge für die Patienten. Einer der Gründe: Die Vergütung ist trotz der Erhöhungen in den vergangenen Jahren noch viel zu niedrig. Angestellte verdienen deutlich weniger als ihre Kollegen an entsprechender Stelle im Öffentlichen Dienst.
Verhandelt wird auch um eine therapeutische Aufwertung – konkret um die Optimierung des physiotherapeutischen Behandlungsprozesses, um längere und flexiblere Behandlungszeiten, aber auch um neue Leistungspositionen wie die der Physiotherapeutischen Diagnostik und der Beratung zur Integration in das soziale/häusliche Umfeld. Die Leistungsbeschreibung bedarf einer dringenden Überarbeitung. Der Aufwand für Vor- und Nachbereitung, die Dokumentation und die Therapiezeit der erbrachten Leistung finden sich in der aktuellen Leistungsbeschreibung nicht im tatsächlichen Umfang wieder. Das ist für die Praxen weder zeitgemäß noch wirtschaftlich.
Fest steht: Es bleibt spannend, wie sich der GKV-Spitzenverband gegenüber den maßgeblichen Berufsverbänden am Mittwoch dieser Woche positioniert. Sind Fortschritte noch möglich oder läuft alles auf ein Schiedsverfahren hinaus? Wir werden berichten.
Zum Hintergrund zu den aktuellen Verhandlungen
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das im Mai 2019 in Kraft getreten ist, hat den Berufsverbänden und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen neue Aufgaben zugewiesen. Seit November 2019 laufen die Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag. Diese müssen laut Vorgabe des Gesetzgebers bis zum 30. September 2020 abgeschlossen sein, ansonsten entscheidet die neue Bundesschiedsstelle. Laut TSVG sollen die Verhandlungen die Entwicklung der Personalkosten, der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie die durchschnittlichen Betriebskosten berücksichtigen.