So soll ein Lebensmittel aus der Tierproduktion künftig mit der Bezeichnung „ohne Gentechnik“ beworben werden dürfen, wenn lediglich eingesetzte Futtermittel gentechnisch unverändert sind. Die Verwendung von Zusatzstoffen, Arzneimitteln oder Impfstoffen aus gentechnischen Verfahren spielt dann keine Rolle mehr. „Als Vertreter der Futtermittelwirtschaft in Deutschland lehnen wir dieses Ansinnen einer Verordnungsänderung strikt ab“, meint DVT-Geschäftsführer Peter Radewahn. „Eine Änderung der Kennzeichnungsvorschriften in dieser Art käme einer Verbrauchertäuschung gleich, da dem Lebensmittelkonsumenten wichtige Informationen über den Herstellungsprozess vorenthalten würden.“ Der Verbraucher gehe davon aus, dass bei der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ das Produkt in jeder Hinsicht ohne den Einsatz gentechnischer Verfahren entstand.
Der DVT fordert den Bundesminister sowie die weiteren an den Beratungen des Gesetzes beteiligten Entscheidungsträger zu einer Berücksichtigung dieser Bedenken auf. Nur so könne man die Information des Verbrauchers in vollem Umfang gewährleisten.
Der DVT vertritt als unabhängiger Wirtschaftsverband die Interessen der Unternehmen, die Mischfutter, Vormischungen und Zusatzstoffe für Nutz- und Heimtiere herstellen, lagern und damit handeln.