Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Eingliederungshilfe, d.h.die Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen, weiterzuentwickeln. Der Deutsche Verein fordert den Gesetzgeber auf, die intransparente Differenzierung nach Leistungsformen, -orten und -anbietern abzuschaffen. Stattdessen sollen sich die Leistungen am individuellen Bedarf und an den Wünschen der behinderten Menschen orientieren.
„Heute werden zu viele Menschen mit Behinderungen im Heim betreut, obwohl auch eine ambulante Unterstützung in der eigenen Wohnung möglich wäre,“ so Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. „Um die Leistungen miteinander kombinierbar zu machen, müssen zunächst mehr ambulante Angebote und eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden.“
In seiner Empfehlung macht der Deutsche Verein dem Gesetzgeber konkrete Vorschläge, um die Trennung nach Leistungsformen aufzuheben. Er zeigt zudem Handlungsoptionen für Leistungsträger und Leistungserbringer, die ein flexibles Unterstützungssystem ermöglichen.