Die oft hohe Zahl der Beteiligten im Freigabeverfahren muss deutlich verringert und den Gerichten ein größerer Entscheidungsspielraum gegeben werden. Die Beteiligung am Freigabeverfahren – nicht das Anfechtungsrecht selbst – soll von einem Quorum (10 Prozent der außenstehenden Aktien) abhängig gemacht werden. Die Interessen der Kläger mit Splitterbeteiligungen werden im Freigabeverfahren durch einen gerichtlich bestellten gemeinsamen Vertreter wahrgenommen. Ein generelles Mindestquorum für Anfechtungsklagen empfiehlt das Aktieninstitut hingegen nicht. Die Zuständigkeit für Anfechtungsklagen soll bei den Gerichten in Frankfurt konzentriert und der Streitwert bei Vergleichen im Anfechtungsverfahren begrenzt werden.
Bei börsennotierten Aktiengesellschaften wurden 2006 mehr als 96 Prozent der Squeeze Out-Beschlüsse der Hauptversammlung angefochten. "Damit ist praktisch die "Vollanfechtung" erreicht", kritisiert Rüdiger von Rosen, Leiter des Deutschen Aktieninstituts.
"Ein schlankes und zügiges Freigabeverfahren wirkt dem Verzögerungspotenzial von Anfechtungen entgegen, ohne das Anfechtungsrecht selbst und den Anlegerschutz einzuschränken", erläutert Christian Gehling. Die Notwendigkeit für die Unternehmen, durch teure Vergleiche mit den "Berufsklägern die Blockadewirkung der Anfechtungsklage zu beenden, würde erheblich vermindert.
Von November 2005 bis Mai 2007 wurden über 80 Prozent der Anfechtungsverfahren durch Vergleich beendet, so die Studie. Durch die "Berufskläger" drohe für die gesamte Volkswirtschaft ein schwerwiegender Schaden, denn notwendige Restrukturierungen von Unternehmen können behindert oder auf Jahre hinaus blockiert werden. "Dabei werden langfristig auch Arbeitsplätze gefährdet", sagt Rüdiger von Rosen. "Eine Reform des Anfechtungsrechts liegt deshalb nicht allein im Interesse der Aktionäre".
Die vollständige Studie finden Sie unter http://www.dai.de/...