Es werde mit einer Vielzahl kleinteiliger technischer Erfüllungsoptionen massiv in die Gestaltungsfreiheit der Gebäudeeigentümerinnen eingegriffen und planende und beratende Sachverständige sowie das Handwerk erheblich in ihren Möglichkeiten positiv zur Klimawende beizutragen eingeengt. Mögliche technische Entwicklungen würden stark eingeschränkt. Teilweise stünden die technologiefokussierten Vorgaben im Widerspruch zu praktischen und technischen Umsetzungsmöglichkeiten (z.B. im Bereich der Nutzung von blauem Wasserstoff.) Das Energieberater-Netzwerk erachte es als kontraproduktiv, kleinteilige Erfüllungsoptionen in ein Gesetz aufzunehmen und diese dann wieder durch inkonsistente Ausnahmeregelungen, die auch den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger missachten, zu entkräften.
Im Einzelnen fordert das DEN,
- den Erfüllungsgrad für Erneuerbare Energien im Gebäude unbedingt um verbindliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Gebäudehülle zu ergänzen, und zwar in Übereinstimmung mit den EU- Regelungen.
- den Verzicht auf kleinteilige (und teilweise inkonsistente) technische Vorgaben in einem Gesetz, sondern die Vorgabe eindeutiger Zielwerte und den Verweis auf bundesweit einheitliche Ausführungsbestimmungen.
- die Einführung eines bundeseinheitlichen Registers von Energieausweisausstellenden mit entsprechender Qualifikation und nachgewiesener Unabhängigkeit – mit dem Ziel eines einheitlichen Berufsbildes für Energieberater.
- einen Rechtsanspruch auf Förderung statt diskriminierender Ausnahmeregelungen für alle Gebäudeeigentümer (über 80-jährige) unter Berücksichtigung sozialer Ausgewogenheit.
- eine bundeseinheitliche Vollzugsregelung für die Umsetzung aller Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz, insbesondere für den Bestand.
In der beschlossenen GEG-Novelle wird komplett auf die Umsetzung von Effizienzanforderungen (Endenergiestandards) durch die Gebäudehülle verzichtet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein hoher Wärmeschutzstandard nicht als Erfüllungsoption dienen soll. Insbesondere fehlt auch der Ansatz, wie die EU- Regelungen zur Energieeffizienz der Gebäudehülle umgesetzt werden sollen. Der Einsatz Erneuerbarer Energien wird absehbar für zu schlecht sanierte Gebäude nicht ausreichen, deshalb muss es auch eine Mindestanforderung an die Endenergie geben. Wohnungsbauunternehmen, die in der Vergangenheit mit einem hohen Wärmeschutzstandard die Vorgaben des GEG umgesetzt haben, müssen jetzt im Fall des Heizungsaustausches noch einmal erhebliche Investitionen tätigen, die am Ende zu Mietsteigerungen führen werden. Insgesamt sehen wir die Gefahr, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Demotivation und zu Verweigerungshaltungen bei Gebäudeeigentümern führen wird.“