Der Hörfunkrat appelliert an die Landesregierungen und Landesparlamente, die besondere Situation des Nationalen Hörfunks in der Diskussion um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beachten und zu würdigen. Er weist darauf hin, dass der Nationale Hörfunk seit seiner Gründung im Jahre 1994 einen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einmaligen Personalabbau von rund 30 Prozent bewältigt und durch weitergehende, vornehmlich selbst gesetzte Ziele beachtliche Rationalisierungspotenziale erschlossen habe. Für die kommende Gebührenperiode habe Deutschlandradio zudem einen Bedarf angemeldet, der weit unterhalb der prognostizierten Inflationsrate liege.
Deutschlandradio benötige mit Beginn der neuen Gebührenperiode am 1. Januar 2009 zur Erfüllung seines staatsvertraglichen Auftrags eine Wiederanpassung seines Gebührenanteils auf die von der KEF als bedarfsgerecht anerkannte Gebührenhöhe von 40 Cent pro Rundfunkteilnehmer und Monat. Für die Jahre 2005 bis 2008 hatte die KEF vorübergehend den Anteil des Deutschlandradios um 3 Cent reduziert und vorgegeben, die Rücklagen zur Finanzierung eines Teils des von ihr anerkannten Bedarfs einzusetzen. Da diese Rücklagen - wie von der KEF gefordert - zum Ende der Gebührenperiode 2008 weitgehend aufgebraucht sein werden, müsste die Kürzung um 3 Cent zurückgenommen werden.
Darüber hinaus benötige Deutschlandradio eine Anpassung seines Gebührenanteils, um allgemeine und rundfunkspezifische Kostensteigerungen aufzufangen. Deutschlandradio meldete bei der KEF einen Finanzbedarf für die Jahre 2009 bis 2012 an, der einer moderaten Erhöhung des Gebührenanteils deutlich unterhalb der Inflationsrate entspreche. Diese Erhöhung könne auf 1,5 Cent pro Gebührenzahler und Monat beziffert werden. Dies entspräche einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von rund 1 Prozent. Damit bleibe Deutschlandradio deutlich unter der prognostizierten Inflationsrate von ca. 2 Prozent pro Jahr.