Herr Dr. Wendenburg berichtete authentisch über die Schwierigkeiten bei den Beratungen im Umweltrat, insbesondere wegen der unterschiedlichen Interessen der einzelnen Mitglieds-staaten aufgrund der gänzlich verschieden entwickelten Abfallwirtschaften. Deswegen sei das Ergebnis in Form der Beschlussfassung als Kompromiss zu bewerten, der nur durch den engagierten Einsatz der deutschen Ratspräsidentschaft zustande gekommen sei. Die erläuternden Ausführungen des Referenten erzeugten bei den Teilnehmern Verständnis für die Ausgestaltung der einzelnen Regelungen, die mit den wesentlichen Problemschwerpunkten erörtert wurden.
Differenzierte Auffassungen traten in der anschließenden Diskussion über die Verpflichtung zur Errichtung des Systems von Entsorgungsanlagen in den Mitgliedstaaten und deren Befugnis bei Import und Verbringung von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung wegen der Gefährdung der eigenen Entsorgungssicherheit oder aus Umweltschutzgründen die Grundsätze von Autarkie und Nähe anzuwenden auf und bei der Einschätzung der Auswirkungen von REACH nach Erfüllung der Voraussetzungen für das Abfallende bei Sekundärrohstoffen.
Die lebhafte Veranstaltung wurde wegen des Zeitablaufs beendet, nicht ohne das Versprechen die weitere Entwicklung der Abfallrahmenrichtlinie im Blick zu behalten und erneut zum Gegenstand eines Gedankenaustauschs in vertrautem Kreis der Verbändevertreter zu machen.