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3. Hauptstadtgespräch der DGAW mit anderen Verbänden der Entsorgungswirtschaft am 24.07.2007 in Berlin

(lifePR) (Berlin, )
Die DGAW hatte nach der Veröffentlichung der nicht-offiziellen Fassung der Novelle zur Abfallrahmenrichtlinie auf der Grundlage der Beschlussfassung des Umweltrates vom 28.06.2007 die Initiative zu einem Gedankenaustausch unter den Verbänden der Entsorgungswirtschaft ergriffen. Dazu haben sich am 24.07.2007 Vertreter von bvse, VKS im VKU sowie DGAW in den Räumen der Berliner Kanzlei von Köhler & Klett Rechtsanwälten versammelt. Der Präsident der DGAW, Thomas Obermeier,. konnte als Referenten den Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Herrn Dr. Helge Wendenburg, und einen kleinen Kreis, unabhängig von der Urlaubszeit unentwegt interessierter Abfallwirtschaftler begrüßen.

Herr Dr. Wendenburg berichtete authentisch über die Schwierigkeiten bei den Beratungen im Umweltrat, insbesondere wegen der unterschiedlichen Interessen der einzelnen Mitglieds-staaten aufgrund der gänzlich verschieden entwickelten Abfallwirtschaften. Deswegen sei das Ergebnis in Form der Beschlussfassung als Kompromiss zu bewerten, der nur durch den engagierten Einsatz der deutschen Ratspräsidentschaft zustande gekommen sei. Die erläuternden Ausführungen des Referenten erzeugten bei den Teilnehmern Verständnis für die Ausgestaltung der einzelnen Regelungen, die mit den wesentlichen Problemschwerpunkten erörtert wurden.

Differenzierte Auffassungen traten in der anschließenden Diskussion über die Verpflichtung zur Errichtung des Systems von Entsorgungsanlagen in den Mitgliedstaaten und deren Befugnis bei Import und Verbringung von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung wegen der Gefährdung der eigenen Entsorgungssicherheit oder aus Umweltschutzgründen die Grundsätze von Autarkie und Nähe anzuwenden auf und bei der Einschätzung der Auswirkungen von REACH nach Erfüllung der Voraussetzungen für das Abfallende bei Sekundärrohstoffen.

Die lebhafte Veranstaltung wurde wegen des Zeitablaufs beendet, nicht ohne das Versprechen die weitere Entwicklung der Abfallrahmenrichtlinie im Blick zu behalten und erneut zum Gegenstand eines Gedankenaustauschs in vertrautem Kreis der Verbändevertreter zu machen.
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