Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 535158

DGP-Deutsche Gesellschaft für Prävention KG Quellenweg 9A 49324 Melle, Deutschland http://www.dgp-praevention.de
Ansprechpartner:in Frau Heike Werding +49 5422 43918
Logo der Firma DGP-Deutsche Gesellschaft für Prävention KG
DGP-Deutsche Gesellschaft für Prävention KG

Führt USA ihren 223. Krieg gegen Russland?

Was ist unsere Rettung?

(lifePR) (Melle, )
Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten zog Jahrhunderte Menschen aus allen Kontinenten magnetisch an. Unter dem Einfluss der britischen Krone firmierte die Handelsmacht unter United Staates vor 239 Jahren und zog alle Staaten der USA unter ihren Hut. Der Firmensitz unter dem Auge der FED liegt im Distict Columbia. Seitdem führten die Amerikaner 222 Jahre Krieg.

Nach aktuellem Statement des Weißen Hauses führen sie derzeit in 14 Ländern Krieg: Afghanistan, Irak, Syrien, Somalia, Jemen, Kuba, Niger, Tschad, Uganda, Ägypten, Jordanien, Kosovo, Zentralafrikanische Republik und Tunesien.

Mit einem Blick aus einem Satelliten auf unsere Erde ist es mehr als verwunderlich, dass wir die Kriegshetze und -geschehen all die Jahre so hingenommen haben. Auch jetzt werden uns Scheingründe vorgelegt, eine Propaganda die alles vorangegangene übertrumpft und wir glauben das alles was Obama erzählt? Da übersehen wir Schlafschafe gerne die Waffenstützpunkte aus Besatzungsrecht in unserem Land, die Drohnentote und die einseitige Berichterstattung? Da steht nicht unbegründet die Frage im Raum: Führt USA ihren 223. Krieg gegen Russland?

Wir hier lecken noch unser Wunden aus dem vergangenem Kriegsgeschehen und verpflichten unsere Kinder mit den Zinsen und Ausgleich der Reparationszahlung.

Was ist unsere Rettung?

Um als Staat nach einem verlorenen Krieg seine Souveränität zurück zu erhalten und sich aus dem Besetzungsstatut befreien zu können, bedarf es der Friedensverträge. Auch hier bei uns! Nun hat nachweislich ein Erster Weltkrieg gegen Staaten und Unternehmen stattgefunden und Unternehmen brauchen sich wohl nicht an Kriegsgesetze zu halten. Selbst die Schuldfrage des Krieges scheint nicht ergründet werden zu müssen. So ist die Frage nach der Berechtigung der Reparaturzahlungen ebenso zu klären, wie das Recht auf Friedensverträge. Der Deutsche Bund von 1871 hat bereits mit Russland 1918 den Friedensvertrag von Brest-Litowsk zum 1. Weltkrieg geschlossen.

Wie auch im IGH Urteil (Seite 3) bezieht das Bundesverfassungsgericht klar Stellung zum Deutschen Reich. Grundlagenvertrag vom 31.07.1973 BRD/ DDR, Orientierungssatz des 2 BvF 1/73:

"Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.

Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich', - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch'".

Erst einmal unverständlich, aber es scheint der Deutsche Staatenbund ist rechtlich noch vorhanden. Weil wir uns noch im Kriegszustand des ersten Weltkrieges befinden? Weil wir Bundesbürger durch die Kolonie Bundesrepublik GmbH verwaltet werden?

Eines ist sicher, die BRD/Alliierten möchten die Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches festschreiben und wünschen auch keinen Friedensvertrag, was auch beim Dritten Treffen der Außenminister der Zwei-plus-Vier Verträge 1990 (Protokoll Nr. 354) ausgesprochen wurde:

"Um den polnischen Bedenken Rechnung zu tragen, vereinbarten die vier Außenminister beim Mittagessen eine Protokollerklärung, in der die vier Siegermächte erklären, dass die Grenzen des vereinten Deutschland einen endgültigen Charakter haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch durch äußere Umstände in Frage gestellt werden kann". Im Gegenzug verlangte Bundesminister Genscher, dass die polnische Seite zu Protokoll gebe, dass nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die Vier Mächte darstelle und gab als weitere Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Protokoll,"... dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind."

Wie kann es dann also sein, dass das Deutsche Reich (DR) existiert?

Das DR kann unseren Recherchen zufolge nur dann als gültigen Staat existieren, wenn alle nach dem 1. Weltkrieg folgenden Besatzungsmächte Unternehmen waren.

Hier bleibt es jedem frei sich zu informieren und für sich einen Weg zu finden, um aus dem globalen Handelsrecht in das staatliche BGB zu kommen. So haben wir die NATO, SHAEF, UNO... als Unternehmen gefunden und würden daher deren Gesetze/Verordnungen dem Handelsrecht zuordnen. Wenn man all das also sortiert, gilt die Verfassung, die zwei Tage vor Beginn des 1. Weltkrieges hierzulande gültig war. Alle Gesetze, die davor entstanden sind, sind somit staatliche Gesetze. So dürfte die Haager Landkriegsordnung (HLKO) und das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStag) gültig sein und das BGB oder HGB vor 1913.

Der friedliche Weg könnte sein, sich mit Friedensverträgen nach 90 Jahren aus der Besatzungsmacht zu lösen. Und selbst zu wählen, ob man sich staatlichen Strukturen oder Handelsunternehmen zugehörig fühlt. Das wäre sicher der kleinste Nenner, darüber steht die Gemeinde oder Staat mit hoher Souveränität, sobald sie sich in staatlichen Strukturen begründet.

Das haben die Alliierten jedoch wunderbar versucht zu verhindern und haben aus Besatzungszonen Länder entstehen lassen, Städte und Landkreise als Firmen aufgebaut. Alles unter dem wachsamen Auge der Unternehmensbanken der FED.

Was ist unsere Rettung? Wir selbst? Hängt alles am seidenen Faden unserer persönlichen Entscheidung, unserer Gestaltung der Gemeinden und Städte? Das wäre wunderbar, denn dann gäbe es Hoffnung einen Krieg verhindern zu können!

Website Promotion

Website Promotion
Osnabrücker Landmark e.V.

DGP-Deutsche Gesellschaft für Prävention KG

Der Verein Osnabrücker Landmark e.V. hat sich die Entstehung einer regionalen Währung zum Ziel gesetzt, die gerade auch in schwierigen Zeiten, Finanz- oder Energiekrise bestand haben sollte. Dazu bietet der Verein Basisinformationen, Informationsveranstaltungen und Weiterbildung auch für Schulen, Unternehmen und Vereine an. In regelmäßigen Abständen findet der überparteiliche politische Frühschoppen statt. Er lädt Bürger ein zu verschiedenen Themenschwerpunkte zu diskutieren.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.