Insbesondere würden Menschen in der stationären Pflege bei ihrem Eigenanteil nicht wesentlich entlastet. Das Regelung sieht eine Staffelung der pflegebedingten Eigenanteile nach Dauer der Pflege (Leistungszuschlag 25 Prozent ab einem Jahr, 50 Prozent ab zwei Jahren, 75 Prozent ab drei Jahren) vor, die Investitionskosten sollen durch die Länder auf 100 Euro monatlich gedeckelt werden. „Von der ursprünglichen Idee eines Sockel-Spitze-Tauschs ist nun leider nichts übrig geblieben, eine deutliche finanzielle Entlastung der zu Pflegenden findet nicht statt“, so Noller. „Wir fordern eine Festschreibung des Eigenanteils zur finanziellen Entlastung der Angehörigen und der Pflegebedürftigen.“
Kirchenrätin Eva-Maria Armbruster, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg, sieht sehr kritisch auch die neu gefasste Regelung zur Budgetdeckelung in der Tagespflege. „Dies führt für Angehörige unweigerlich zu einer Mehrbelastung. Wir fordern daher eine unveränderte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Leistungen in der Tagespflege. Ein Gegenrechnen ambulanter Pflegeleistungen mit Tagespflegeleistungen ist daher abzulehnen.
„Zu verbesserten Arbeitsbedingungen in der Pflege ist es noch ein weiter Weg“, sagt Armbruster. Auch wenn die im Entwurf vorgesehene gesetzliche Verankerung des einheitlichen Personalbemessungsverfahrens bundesweit zu einer besseren Personalausstattung in den stationären Einrichtungen führen könne – für Baden-Württemberg bedeute das eher keine Aufstockung des Personals.
Die Diakonie Württemberg fordert zügig einen Referentenentwurf zum Pflegereformgesetz, der auch Maßnahmen zur Personalgewinnung benennt. Angesichts der Unzufriedenheit vieler Pflegekräfte, die durch die Anforderungen der Corona-Pandemie verstärkt werden und zur Abwanderung aus dem Beruf führen, sei dies dringlich. Qualifizierte, motivierte und engagierte Pflegekräfte sind das Rückgrat der beruflichen Pflege.