In diesen sogenannten Hotspots seien Inhaftierungen von Schutzsuchenden, mangelnde Gewährleistung der Identifikation besonders Schutzbedürftiger, unzureichender Zugang zu medizinischer Versorgung und schulischer Bildung sowie die Aushebelung des Rechtsschutzes im Asylverfahren Alltag. „Dieser Hotspot-Ansatz untergräbt systematisch die Menschenrechte von Schutzsuchenden und gehört daher sofort beendet“ fordert Dieter Kaufmann.
Auch auf dem griechischen Festland ist nach Ansicht der württembergischen Diakonie die Situation geflüchteter Menschen wegen fehlendem Schutz- und Versorgungssystem höchst prekär. Dabei hätte eine Vielzahl von Personen das Recht, durch Familienzusammenführungen in andere EU-Staaten umzusiedeln und mit ihren Familienangehörigen vereint zu werden. „Die Familieneinheit ist ein hohes Gut und die Aufnahme von Familienangehörigen kein behördlicher Gnadenakt, sondern beruht auf einem Rechtsanspruch“, so Kaufmann. Laut einer Bundestagsanfrage wurden allein 2019 rund 75 Prozent aller Gesuche zur Familienzusammenführung aus Griechenland von Deutschland abgelehnt.
Die Diakonie Württemberg kooperiert mit ihrer Partnerorganisation NAOMI im griechischen Thessaloniki. NAOMI begleitet in vielfältiger Weise Menschen auf der Flucht und sieht ihre Aufgabe als eine doppelte Mission: Notfallhilfen für besonders Schutzbedürftige zu geben und Integrationsmaßnahmen zu fördern.
Hintergrund:
Mit 70,8 Millionen Menschen waren laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNCHR) noch nie so viele Menschen auf der Flucht wie bisher. Die Tendenz ist weiter steigend. Die Folgen der Abschottungspolitik Deutschlands und anderer mittel- und westeuropäischer Staaten werden besonders in Griechenland deutlich: Für diejenigen, die trotz der Schließung der sogenannten Balkan-Route und dem EU-Türkei-Deal ankommen, wird Griechenland in der Regel zur Endstation. Folglich ist das unzureichende Schutzsystem in Griechenland überfordert und ein Leben in Sicherheit und Würde kaum möglich.
Die Diskrepanz zwischen weltweit steigenden Flüchtlingszahlen und der Meldung aus Deutschland, dass die Zahl der Asylerstanträge im Jahr 2019 laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erneut zurückgegangen ist, erklärt sich dadurch, dass die Europäische Union als Ganzes ihre Außengrenzen rigoros gegenüber Menschen auf der Flucht abschottet. Zudem wird die Verantwortung über neu ankommende Geflüchtete durch die Dublin-Verordnung und weitere Abkommen auf einzelne EU-Staaten an den EU-Außengrenzen abgewälzt.