Die Arbeitsrechtliche Kommission ist paritätisch besetzt, je zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nur wenn beide Seiten zustimmen, kann kirchliches Arbeitsrecht umgesetzt werden. Die Übernahme wurde nun von der Mitarbeiterseite zum zweiten Mal abgelehnt. Damit kann die unabhängige Schlichtungsstelle angerufen werden. Voraussichtlich im Oktober wird die Schlichtungsstelle entscheiden. Die diakonische Arbeitsgeberseite ist jederzeit bereit, bis dahin mit der Mitarbeiterseite ein Einigung durch Verhandlungen zu erzielen.
Die Mitarbeiterseite hat zwei Gründe für die Ablehnung genannt: Erstens solle der SuE ohne diakoniespezifische Besonderheiten übernommen werden. Dies würde aber bestimmte Berufsgruppen der Diakonie wie zum Beispiel den Heilerziehungspfleger ausschließen. Bei der Übertragung des SuE in das kirchliche Arbeitsrecht wurden die Vorgaben des SuE voll übernommen, was die Eingruppierungssystematik betrifft. Damit könnten alle Mitarbeitenden im Erziehungsdienst und in der Behindertenhilfe ab sofort mehr Lohn bekommen. Zweitens ermögliche der Antrag der Arbeitnehmer angeblich den Einsatz von Billigkräften in der Behindertenhilfe - so der Vorwurf der Mitarbeiterseite. Dies ist eindeutig falsch. Denn nach der Vorlage der Arbeitgeber profitieren auch die Mitarbeitenden ohne Ausbildung vom SuE. Der Vorschlag der Arbeitgeber führt beispielsweise dazu, dass Mitarbeitende ohne Ausbildung 5,43 Prozent und Heilerziehungspfleger 2,18 Prozent mehr verdienen.
Das Diakonische Werk Württemberg hofft, dass die Mitarbeiterseite bald wieder zu den Verhandlungen zurückkehrt. "Es muss doch unser gemeinsames Interesse sein, dass unsere Mitarbeitende bald mehr Lohn bekommen", so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann.