Eine rückwirkende Übernahme der Tarifeinigung im SuE zum 01.07.2015 würde für einzelne Berufsgruppen im Sozial-und Erziehungsdienst zu Entgeltsteigerungen von durchschnittlich 3,3 Prozent führen. Die Mitarbeitenden können von neuen Zuordnungen zu Entgeltgruppen oder höheren Tabellenwerten und Zulagen profitieren. Betroffen wären Erzieher, Heilpädagogen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die in diakonischen Kindertagesstätten, stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Arbeitslosen- und Wohnungslosenhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen angestellt sind.
„Der KfU Beschluss ist ein wichtiges Signal für die von der rückwirkenden SuE-Umsetzung betroffenen Träger in der Diakonie Württemberg. Im Hinblick auf die anstehenden Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern schafft der Beschluss Klarheit und Transparenz“ so Dietmar Prexl, Vorsitzender der KfU. Die KfU erwartet, dass die Einarbeitung des SuE in die AVR Württemberg und das Zustimmungsverfahren bis Ende April abgeschlossen sein werden.
Die Kommission für Unternehmensfragen und Trägerpolitik einschließlich Tarifpolitik (KfU) besteht aus bis zu zehn Unternehmensvertretern der Diakonie. Sie wird von der Versammlung der Träger diakonischer Einrichtungen gewählt. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Rahmenbedingungen und ihre Folgen für die unternehmerische Betätigung in der Diakonie, die Beratung der Konzepte für Unternehmensführung, die Auseinandersetzung mit dem Erscheinungsbild diakonischer Arbeit aus ökonomischer und marktorientierter Sicht sowie die Beratung der Tarifpolitik.