„Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht nimmt nur unsere Mitarbeitenden in Pflege, Betreuung und Versorgung in die Verantwortung, was wir für nicht angemessen halten.“, sagt Kirchenrätin Eva-Maria Armbruster, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg. Die Mehrheit der dort Beschäftigten habe sich bereits impfen lassen. Sie seien schon wegen der engmaschigen Testungen und strikter Einhaltung der Hygienebestimmungen auch nicht die Treiber der Infektionen.
Auch die Evangelischen Fachverbände in der Diakonie Württemberg sprechen sich dafür aus, den Fokus zur Impfpflicht von den sehr belasteten Beschäftigten in der Pflege und Betreuung zu nehmen und auf die gesamte impffähige Bevölkerung auszuweiten.
Hintergrund
Die politische Entscheidung im Rahmen der geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, erstmals eine so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht einzusetzen, ist am Freitag gefallen. Mitarbeitende des Gesundheitswesens in Kliniken, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten (Arztpraxen, Rettungsdiensten und Entbindungseinrichtungen) sollen demnach bis zum 15. März 2022 ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen.