Hellwig leitet künftig die Abteilung Justiziariat, Arbeits- und Sozialrecht, in deren Zuständigkeit auch die Rechtsberatung der Diakonie-Sozialstationen gehört. Zu seinen Aufgaben gehört maßgeblich die Bearbeitung rechtlicher Grundsatzfragen, insbesondere auf dem Gebiet des Kirchlichen Arbeitsrechts, des Vereins-, Stiftungs- und weiteren Gesellschaftsrechts, des Staatskirchenrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts. Auch die Umsetzung des Kirchen- sowie des Mitgliedschafts- und Satzungsrechts gehört dazu. Hellwig berät das Diakonische Werk Württemberg bei Vertragsangelegenheiten und vertritt es in Verhandlungen. Auch rechtliche Anfragen der Mitgliedseinrichtungen gilt es in seiner Abteilung zu bearbeiten.
„Ich freue mich darauf, mit meiner Erfahrung und Kompetenz am diakonischen Auftrag mitwirken zu können“, sagt Hellwig. Ihn locken die „facettenreichen Aufgaben“ bei der Diakonie.
Reiner Hellwig ist in Giengen an der Brenz aufgewachsen. Nach dem Jura-Studium in Tübingen war er Referendar am Landgericht Heilbronn und absolvierte am Oberlandesgericht Stuttgart sein zweites Staatsexamen. Schon während des Studiums arbeitete er in einer Buchhandlung, die er nach dem 2. juristischen Staatsexamen für einige Jahre übernahm. In dieser Zeit war er parallel zu seiner Tätigkeit als Buchhändler auch als Anwalt zugelassen und in einer Stuttgarter Kanzlei tätig. Nach der Tätigkeit in unterschiedlichen Unternehmen wechselte Hellwig zur Deutschen Bibelgesellschaft, einer kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts.