Trägerneutralität hatte der Bund bei der Zuweisung der Konjunkturpakete an die Länder ver-sprochen. Doch davon ist in Baden-Württemberg fast nichts zu spüren. 499 Millionen Bil-dungspauschale und 110 Millionen Infrastrukturpauschale wurden an die Kommunen über-wiesen. Von den kommunalen Mitteln sind nur rund 757.000 Euro für Bildungsmaßnahmen bei diakonischen Einrichtungen in Württemberg gelandet, das sind drei Prozent der bean-tragten Mittel oder 0,13 Prozent der gesamten kommunalen Mittel. Problematisch war auch, dass die freien Träger nicht zur Antragsstellung aufgefordert wurden, Antragsfristen nicht bekannt waren und viele Kommunen sich bei der Mittelverwendung für eigene Zwecke sehr frühzeitig festgelegt haben. So wurde 18 diakonischen Antragstellern in der Vorabklärung die Auskunft gegeben, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel bereits verplant seien und eine Antragstellung vergeblich wäre. Viele nahmen darauf von einer Antragstellung Ab-stand - und das zu einem Zeitpunkt, wo das Antragsverfahren noch hätte laufen können. Es gab aber auch Kommunen, die diakonische Anträge gleichberechtigt behandelt haben.
Die Situation kann nicht allein den Kommunen angelastet werden. Zuständig für die Finan-zierung von sozialer Arbeit sind oftmals nicht die Gemeinden, sondern der Landkreis. "Des-halb wäre es sinnvoll gewesen, auf Landesebene für die soziale Arbeit Gelder zu reservieren oder den Stadt- und Landkreisen für überörtliche Aufgaben ein Budget zuzuweisen", so Kir-chenrätin Baehrens. Denn kleinere Gemeinden sind mit dem geringen Beitrag aus dem Kon-junkturprogramm überfordert, große soziale Einrichtungen mit überregionaler Bedeutung, die traditionell auf ihrer Gemarkung liegen, finanziell zu unterstützen. "Hier wurden soziale Ein-richtungen eindeutig benachteiligt. So wichtig die Breitbandverkabelung, die Tourismusinfra-struktur oder der Städtebau sind, wenn die soziale Infrastruktur nicht im Blick ist, liegt im Land eine Schieflage vor", sagt Kirchenrätin Baehrens. Sie hofft, dass bei Vergabe von Rest-mitteln dem Ziel Trägerneutralität Rechnung getragen wird und doch noch einige Anträge der freien Wohlfahrtspflege zum Zug kommen. Dann könnten beispielsweise neue Wohnanlagen für Menschen mit geistiger Behinderung gebaut, Kindergärten saniert, der Einbau eines Blockheizkraftwerks unterstützt oder eine Gemeinschaftsküche für wohnungslose Menschen eingebaut werden.