Bei einer Einschulung entstehen Kosten von rund 250 Euro. „Der Zuschuss für Familien mit Bezug von Hartz IV oder Sozialhilfe von 70 Euro zum Schuljahresbeginn im September und 30 Euro zum Halbjahresbeginn im Februar reicht bei Weitem nicht aus“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Dieser decke höchstens den Kauf von Heften und Schreibmaterialien, nicht aber eine Grundausstattung zur Einschulung mit Schulranzen, Mäppchen, Sporttasche, Turnschuhen für den Sportunterricht, für die Ersatzbeschaffung der Sportsachen nach einem Wachstumsschub und für Lernmittel wie Atlanten, Wörterbücher, Duden, Formelsammlungen oder von Schreibtisch und Computer.
„Kinder aus armen Familien brauchen gutes Schulmaterial, um nicht von Beginn an benachteiligt und diskriminiert zu sein“, sagt Kaufmann. Die Diakonie fordert deshalb zum Schulstart ausreichende und rechtzeitige Hilfe. Sobald die Einschulungsbestätigung im März vorliegt und die Kaufhäuser ihre Sonder- und Komplettausstattungen zur Einschulung anbieten, sollte Empfängern von Hartz-IV-Leistungen und Familien mit geringem Einkommen eine „Einmalige Beihilfe zur Einschulung“ von 150 Euro gewährt werden.
Kaufmann kritisiert zudem, dass Nachhilfe Schülern mit Eltern, die ALG II bekommen, nur bezahlt wird, wenn die Versetzung nachweislich gefährdet und auf Grund der Nachhilfe zu erwarten ist, dass die Versetzung doch noch gelingt. Der Regelsatz im ALG II sieht für Bildung weniger als 1,30 Euro pro Monat für Kinder von 6 bis 14 Jahren vor. „Damit wird keine Chancengleichheit in der Schule und für das weitere Leben hergestellt. Gerade wenn Kinder aus einkommensschwachem und bildungsfernem Elternhaus Stärke für ihr Leben entwickeln, ist das ein Gewinn für sie selbst und für die ganze Gesellschaft.“ Außerdem sei zu bedenken, dass auch die Kinder von Sanktionen des Jobcenters, die gegen Eltern verhängt werden, oder von Aufrechnungen bzw. Darlehen betroffen sind. „Es kann passieren, dass wegen eines Darlehens für Haushaltsgeräte an der Bildung der Kinder gespart werden muss.“
Das Bildungs- und Teilhabepaket für außerschulische Aktivitäten wird nach Ansicht der Diakonie Württemberg seiner Aufgabe nicht gerecht. Zehn Euro monatlich als Gutschein oder Direktzahlung an den Sportverein oder die Musikschule oder für Ferienmaßnahmen reichen nicht. Ein Zuschuss über 120 Euro für die Teilnahme an einer Freizeit ist erst recht zu wenig, wenn das Kind noch einen Schlafsack oder Wanderschuhe braucht. Die Mitgliedschaft in einem Sportverein und die Teilnahme an einer Freizeit schließen sich aus.
Wer zum Schuljahresbeginn Hilfe braucht, kann sich an eine der rund 50 Diakonischen Bezirksstellen in Württemberg wenden. Diese Beratungsstellen bieten persönliche und praktische Hilfen. Sie überprüfen, ob im Einzelfall ergänzende Leistungen des Staates beansprucht werden können und vermitteln Hilfen aus örtlichen Projekten und überregionalen Hilfsfonds.
Viele Diakonische Bezirksstellen haben Projekte, die Schulkindern direkt zugute kommen, beispielsweise in Ludwigsburg, Marbach, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Kornwestheim, Vaihingen/Enz, Esslingen, Nürtingen, Kirchheim, Bernhausen, Weinsberg, Heilbronn, Heubach im Ostalbkreis und Göppingen.