Adenauer kritisierte an der Arbeitsmarktpolitik der Regierung vor allem die hohe Regelungsdichte: „Die Regulierung des Arbeitsmarktes nimmt nicht ab, sondern wird immer stärker. Jetzt drohen sogar flächendeckende Mindestlöhne.“ Im Bereich der sozialen Sicherung bemängelte er die geplanten Leistungsausweitungen bei der Pflegeversicherung. Besonders hart ins Gericht ging Adenauer mit der Unternehmen- und Erbschaftsteuerreform: Bei der Unternehmensteuerreform gebe es nach wie vor eine Mittelstandslücke, bei der geplanten Erbschaftsteuerreform drohe über das neue Bewertungsrecht eine Mehrbelastung für Familienunternehmen. „All das macht Familienunternehmern das Leben schwer und bedroht sie im Extremfall sogar in ihrer Existenz. Die Politik wäre gut beraten, nicht die Äste mit den dicksten Früchten abzusägen.“
Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub forderte auf der Pressekonferenz grundlegende Reformen auf dem Arbeitsmarkt. So sprach er sich für mehr betriebliche Bündnisse und Vertragsfreiheit aus. Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Führungsebene und Belegschaft gebe es gerade in Familienunternehmen für betriebliche Vereinbarungen gute Voraussetzungen. Flächentarifverträge und Allgemeingültigkeitsvereinbarungen gehörten dagegen abgeschafft.
Mindestlöhnen – auch über die Einbeziehung weiterer Branchen in das Entsendegesetz – erteilte Haub eine klare Absage. Im Bereich der sozialen Sicherung bezog er deutlich Stellung für eine Reform der gesetzlichen Unfallsicherung. Das Monopol der Berufsgenossenschaften müsse abgeschafft und zugleich der Markt für private Anbieter geöffnet werden.
Der Unternehmer Friedrich Görtz verlangte eine weitgehende Korrektur der Unternehmensteuerreform. So seien Personen- und Kapitalgesellschaften bei der Thesaurierung vollständig gleichzustellen. Außerdem müssten die Regelungen zur so genannten Funktionsverlagerung geändert werden. Eine solche „Wegzugs-Steuer“ sei Gift für den Innovationsstandort Deutschland. Hinsichtlich der geplanten Erbschaftsteuerreform forderte Görtz die Politik auf, ihre Zusage einzuhalten, wonach der Betriebsübergang steuerlich vollständig entlastet werden solle. Wegen der beabsichtigten Bewertung nach Verkehrswert drohe eine dramatische Doppelbelastung – zum einen durch die Erbschaftsteuer, zum anderen durch die Ertragsteuern. Familienunternehmer bräuchten stattdessen eine verfassungsfeste Reform, die ihnen Rechts- und Planungssicherheit biete. Darüber hinaus verlangte Görtz, keine Schutzzäune gegen ausländische Investoren zu errichten. Gerade Familienunternehmer bräuchten Zugang zu ausländischem Kapital. Im Übrigen solle der Gesetzgeber für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgen, die einen Verkauf von Familienunternehmen gar nicht erst nötig machten.
Anlass der Pressekonferenz war die vorangegangene Repositionierung und Umbenennung der ehemaligen „Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU)“ in „Die Familienunternehmer – ASU“. Der Verband versteht sich als die Interessenvertretung von Familienunternehmern in Deutschland und will mit dieser Ausrichtung auch mehr Bewusstsein für die volkswirtschaftliche Bedeutung von Familienunternehmen erzeugen. Immerhin gelten rund 95 Prozent der deutschen Firmen als Familienunternehmen, die daher zu Recht als „Rückgrat der deutschen Wirtschaft“ bezeichnet werden können. Während die 30 DAX-Konzerne ihre Belegschaft allein von 2003 bis 2005 um rund 1,6 Millionen Beschäftigte reduziert haben, schufen die 500 größten Familienunternehmen in der gleichen Zeit in Deutschland 2,2 Millionen neue Arbeitsplätze. In der Bevölkerung erfreuen sich Familienunternehmen großer Beliebtheit: Nach einer in der Pressekonferenz vorgestellten Emnid-Umfrage möchten 74 Prozent der Deutschen in einem inhabergeführten Familienunternehmen arbeiten.