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Die Schweizerische Post

Post für schrittweises Vorgehen

Postgesetzgebung

(lifePR) (Bern, )
Die Schweizerische Post nimmt den Beschluss des Bundesrates zur Kenntnis, bei der weiteren Öffnung des Postmarktes schrittweise vorzugehen. Die Absicht des Bundesrates, faire Marktbedingungen im Postmarkt zu schaffen, unterstützt die Post. Sie steht ein für eine qualitativ gute und bedarfsgerechte Grundversorgung und erachtet ein Restmonopol als die nachhaltigste Lösung zu deren Finanzierung.

Der vom Bundesrat präzisierte Auftrag zur Ausarbeitung einer Vorlage für eine neue gesetzliche Basis des Postwesens in der Schweiz stösst bei der Post auf ein grundsätzlich positives Echo. Sie ist genauso wie der Bundesrat überzeugt, dass eine Revision der rechtlichen Rahmenbedingungen nötig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der Post auf längere Sicht zu erhalten. Zu begrüssen ist, dass eine Marktöffnung im Rahmen des Postgesetzes und nicht auf dem Verordnungsweg vorgeschlagen wird. Damit wird eine demokratische Diskussion zum Umfang der Grundversorgung ermöglicht. Zentrales Anliegen der Schweizerischen Post ist die Erhaltung der qualitativ guten Grundversorgung im Interesse von Bevölkerung und Wirtschaft der Schweiz.

Grundversorgung erhalten

Die Post als dynamisches Unternehmen steht auch in Zukunft ein für eine qualitativ gute und bedarfsgerechte Grundversorgung. Diese Grundversorgung muss ausreichend finanziert werden. Die nachhaltigste Lösung dafür ist nach Überzeugung der Post nach wie vor ein Restmonopol im Briefmarkt. Die vom Bundesrat definierten Eckwerte erachtet die Post als grundsätzlich sinnvoll, da sie ein schrittweises und bedachtes Vorgehen ermöglichen. Eine allfällige Senkung des Briefmonopols von aktuell 100 auf noch 50 Gramm bedingt vorgängig die Schaffung fairer Rahmenbedingungen, die mit jenen der Konkurrenten der Post vergleichbar sind. Je nach Finanzierungsbasis muss auch der Umfang der Grundversorgung angepasst werden. Zudem will die Post ihre soziale Verantwortung als Unternehmen mit einer weiteren Marktöffnung nicht gefährden.

Rahmenbedingungen der Postmarktöffnung

Die Post braucht in den verschiedenen Branchen, in denen sie tätig ist, die gleichen arbeitsrechtlichen Bedingungen wie die privaten Konkurrenten. Um Lohndumping wirksam zu verhindern, braucht es in einem geöffneten Briefmarkt einen Branchen-GAV. Eine Umwandlung der Post in eine Aktiengesellschaft verschafft der Post in sich öffnenden Märkten mehr Spielraum und ermöglicht zudem, dass die Post privatrechtilche Gesamtarbeitsverträge abschliessen kann. Weiter erachtet die Post eine Banklizenz als nötig, damit PostFinance in Zukunft stärker zum Ergebnis der Post und damit zur Finanzierung der Grundversorgung beitragen kann. Ausserdem müssen Funktionen, Kompetenzen und Ausmass der Regulierung im Postmarkt nach Ansicht der Post grundsätzlich diskutiert werden. Zwingend ist namentlich ein Rechtsschutz der Post gegenüber Entscheiden der Regulierungsbehörde, was heute praktisch gänzlich fehlt.

Für Klarheit über Auswirkungen einer weiteren Marktöffnung

Die Post begrüsst die vom Bundesrat angekündigte Studie zu den finanziellen Auswirkungen einer weiteren Öffnung des Postmarktes. Sie erhofft sich dadurch mehr Klarheit über diese Auswirkungen, bevor über weitere Marktöffnungsschritte entschieden wird. Die bereits im Juni 2006 publizierte Studie des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers zuhanden der Europäischen Kommission, die analog auch für den schweizerischen Postmarkt durchgeführt wurde, hat bereits Hinweise auf die Auswirkungen der Liberalisierung geliefert. Die Autoren warnen darin vor einer Unterfinanzierung der Grundversorgung und möglichen weitgehenden Auswirkungen auf die Anstellungssituation bei der Post. Wichtig sei, dass der Umfang der Grundversorgung und dessen Finanzierungsbasis nachhaltig im Gleichgewicht stehen.
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