Die Details hierzu sind zwar kommunal unterschiedlich geregelt, aber vom Grundsatz her ist es gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, den Weg zum Gebäude zu räumen und dort entsprechend zu streuen. Kommt nämlich z.B. ein Fußgänger auf dem Grundstück wegen nicht gestreuter Fläche zu Fall, haftet der Hauseigentümer, wenn er von diesem - einem Dritten - auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Der Hauseigentümer kann seine Verkehrssicherungspflicht zwar per Vertrag an ein Unternehmen oder per Mietvertrag an einen Mieter abgeben, er ist damit aber nicht grundsätzlich von seinen Pflichten entbunden. Es obliegt ihm dann die Prüfung, ob die übertragenen Pflichten auch ordnungsgemäß ausgeführt werden. Werden diese Kontrollen nicht durchgeführt, kann es sein, dass der Hauseigentümer weiterhin in der Haftung und damit zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Und genau an dieser Stelle punktet die DOMCURA mit ihren Premium-Deckungskonzepten: Sowohl die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Mehrfamilienhäuser als auch die Privathaftpflichtversicherung für den Bereich der Einfamilienhäuser decken das Risiko der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch geschädigten Dritten aus der unterlassenen oder fehlerhaft durchgeführten Streu- und Räumpflicht ab.