Bereits im Jahr 1995 wurde der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach Energieeinsparverordnung, kurz: EnEV) für alle Neubauten bei Errichtung verpflichtend. In diesem Jahr folgt nun der nächste Schritt: Ab Juli haben auch die Vermieter oder Verkäufer von Wohnungen in Altbauten, deren Bau bis 1965 abgeschlossen war, die Verpflichtung, allen Miet- oder Kaufinteressenten einen Energieausweis vorzulegen. Dem Energiebedarfsausweis ist die energetische Qualität eines Gebäudes zu entnehmen – entsprechend einer Energieverbrauch-Expertise, erstellt von einem qualifizierten Fachunternehmen. Der Ausweis bietet also einen Überblick über den Energieverbrauch eines Gebäudes.
Die Vorlagepflicht eines Energieausweises bei Altbauten kann für Bewegung auf dem Immobilienmarkt sorgen, denn damit werden alle Gebäude energetisch klassifiziert und vergleichbar sein. Diese Klassifizierung kann sowohl bei Interessenten als auch bei Eigentümern zum Umdenken führen. Besitzer energetisch geringwertiger Altbauten können nach einer energetischen Sanierung ihrer Objekte mit größerer Anziehungskraft für Miet- und Kaufinteressenten rechnen. Denn durch energetische Sanierungen können bis zu 80 Prozent der ursprünglichen Energiekosten gespart werden.
Wer die Attraktivität seiner Immobilie in energetischer Hinsicht steigern will, kann auf Fördermittel zurückgreifen. Eine Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen oder über Zuschüsse im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Die Vorteile des Programms für die Immobilienbesitzer sind unter anderem: niedrig verzinste Darlehen, ein Tilgungszuschuss (bei Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau), 100-Prozent-Finanzierung (einschließlich Nebenkosten) und langfristige Finanzierungen bei Altbauten. Der umfassende Energiecheck eines Energieberaters, der jeder geförderten Sanierung vorgestellt sein muss, wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 250 Euro bezuschusst.
Anträge auf KfW-Förderung können allerdings nicht direkt, sondern nur über die Banken oder Finanzierungsvermittler wie Dr. Klein beantragt werden. Ganz neu bei Dr. Klein: KfW-Darlehen sind jetzt auch separat – also nicht mehr zwingend als ein Bestandteil einer Gesamtfinanzierung – möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.drklein.de/....