Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um einen Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung. Pflichtversicherte, also Arbeitnehmer, Angestellte, Schüler, Studenten und viele andere mehr, für die Beiträge in die gesetzlichen Kassen fließen, sind auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz/zur Schule, auf dem Heimweg und während der Arbeits-/Schulzeit im Falle eines Unfalles versichert. Die Einschränkungen beginnen, sobald der Weg verlassen wird oder ein Unfall auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist. Selbst ein schneller Einkauf oder der Umweg über eine dritte Adresse führt zum Versicherungsschutzverlust.
Sogar innerhalb der Arbeits- und Wegezeiten kann der Unfallschutz erlöschen. Bereits bei der kleinsten Abweichung vom Arbeitsweg, und sei es nur der Abstieg vom Fahrrad für ein kleines Schwätzchen, erlischt der Versicherungsschutz. Auch wer sich beim Essen oder Trinken während der Arbeitszeit oder in der Pause verletzt, ist nicht versichert. Des Weiteren sind alle nicht arbeitsbezogenen Unternehmungen, auch während der Arbeitspausen oder auf Geschäftsreisen, vom Versicherungsschutz ausgenommen. Selbst bei einem Vorstellungsgespräch ist man nicht versichert.
Diese eklatanten Versicherungslücken können bei den Versicherten im Falle eines Unfalls immense Kosten verursachen. Noch schlimmer kann es Personengruppen ergehen, die gar nicht unter diesen Versicherungsschutz fallen. Hausfrauen, Kleinkinder und Senioren sind grundsätzlich nicht gesetzlich versichert.
Wer sich hundertprozentig absichern möchte, schließt eine private Unfallversicherung ab. Hier besteht der Versicherungsschutz überall und zu jeder Zeit. Entschließt sich ein Kunde zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung, so kann er das Produkt individuell für seinen Bedarf zusammenstellen. Die Tarife der privaten Unfallversicherung sind nach dem Baukastenprinzip gestaffelt und die Versicherungssumme ist frei wählbar, jedoch haben die meisten Anbieter die Grenzen nach oben limitiert. Im Hinblick auf die Invaliditätsabsicherung, die den Hauptbestandteil einer jeden Unfallversicherung ausmacht, ist die Wahl einer angemessen Versicherungshöhe entscheidend.
Ergänzend zur Invaliditätsabsicherung sind folgende Leistungsarten frei wählbar:
- Krankenhaustagesgeld (gegebenenfalls plus Genesungsgeld)
- Krankentagegeld
- Unfallrente
- Übergangsleistungen
- Todesfall-Leistung
Des Weiteren bieten viele Versicherer verschiedene Deckungsvarianten an. So gibt es vom Basis- bis zum Exklusivangebot für jeden die richtige Absicherung. Für Kinder und Senioren bieten viele Versicherer sogar zusätzliche Leistungspakte.
Dr. Klein rät
Eine private Unfallversicherung muss nicht teuer sein. Eine Basisabsicherung ist bereits für weniger als 50 Euro im Jahr erhältlich. Wer für den schlimmsten aller Fälle gut gerüstet sein will, sollte zur Maximierung einer Invaliditätsabsicherung Progressionen (Leistungen werden nach Grad der Invalidität berechnet) vereinbaren. Der Vorteil: Sie zahlen eine geringe Prämie, haben jedoch im Fall einer Invalidität eine hohe Absicherung