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Medienfonds: Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich setzt Erfolgserie fort

(lifePR) (Sindelfingen, )
Mit Urteil vom 12.07.2011 verurteilte das Landgericht München die UniCredit Bank AG (vormals: Bayerische HypoVereinsbank AG) zur Rückabwicklung eines KALEDO-Medienfonds. Das anlegerfreundliche Urteil ist auf nahezu alle Fondsbeteiligungen übertragbar.

Begleitumstände des Medienfondserwerbs

Nachdem der Kläger im Jahre 2003 eine betriebliche Abfindung erhalten hatte, ließ er sich von seiner langjährigen Hausbank beraten, da er Vermögen bilden und Altersvorsorge betreiben wollte. Im Vertrauen auf die Empfehlung des Bankberaters erwarb er dann eine Medienfondsbeteiligung an der KALEDO Productions GmbH & Co. KG in Höhe von € 70.000,00. Die Fondsbeteiligung erwies sich aber als Flop.

Erfolgreiche Anlegerklage

Mit Urteil vom 12.07.2011 hat die UniCredit Bank AG jetzt die Quittung für ihre Fehlberatung erhalten. Das Landgericht München sprach dem klagenden Anleger Schadensersatz zu, weil er von seiner Bank nicht anlegergerecht beraten worden war. Der Mandant der Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich hat jetzt das Recht, seine Fondsbeteiligung über die verurteilte Bank rückabzuwickeln.

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: "Einmal mehr hat sich hier der Grundsatz bestätigt, dass geschlossene Fondsbeteiligungen für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Eine unternehmerische Beteiligung ist nun einmal keine sichere Anlage. Kapitalanleger, die mit geschlossenen Fonds für das Alter vorsorgen wollten, sollten deshalb dringend ihr Portfolio auf Fehlentwicklungen hin untersuchen."

Positive Entwicklung zugunsten von Medienfondsanlegern

Die Entscheidung des Landgerichts München reiht sich ein in die aktuell sehr positive Gesamtentwicklung bei Medienfonds. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich hat zuletzt für KALEDO-Anleger nicht nur mehrere gerichtliche Vergleiche geschlossen. Die Kanzlei erwirkte inzwischen auch positive außergerichtliche Entscheidungen des Ombudsmannes der privaten Banken.

Erfreuliche Kick-Back-Rechtsprechung

Besonders erfreulich ist, dass die anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konsequent von der Rechtsprechung in den Instanzen umgesetzt wird. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel rät daher vor allem Anlegern, die Medienfonds der LHI, KGAL oder Hannover Leasing erworben haben, sich nicht unnötig durch vermeintliche steuerliche Erfolgsmitteilungen irreführen zu lassen: "Wer einen wirtschaftlichen Schaden zu beklagen hat, sollte durch die Geltendmachung der Rückabwicklung immer eine Vermögensverbesserung anstreben."

Verjährung droht zum Jahresende

Betroffene Fondsanleger solten sich aber beeilen und rechtzeitig einen Anlegeranwalt mit der Prüfung ihres Falles beauftragen. Am 31.12.2011 droht die absolute Verjährung der Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

Die Rechts- und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich sind schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen.

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht. Die "Wirtschaftswoche" bewertete in ihrer Ausgabe vom 17.04.2009 die Kanzlei von Dr. Steinhübel als "Top-Kanzlei für Anlegerrecht".

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