Durch die jetzt eingereichte Klage soll der Autobauer VW verpflichtet werden, alle bereits vorhandenen und drohenden Schäden von dem Kläger fern zu halten. Da die Volkswagen AG den manipulierten Golf GTD gebaut hat, soll sie nun auch für die Schäden des Klägers aufkommen.
Da sich derzeit auch zahlreiche weitere Betroffene VW-, Audi- und Skoda bei der Kanzlei melden, werden demnächst noch weitere Klagen folgen. Autokäufer können ihre Rechte – wie der Kläger - gegen VW selbst oder den Autoverkäufer geltend machen. Die Ansprüche reichen vom Schadensersatz bis hin zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs. Einige Ansprüche wegen der Abgasmanipulation können verjähren, weshalb schnelles Handeln erforderlich sein kann.
Weitere Informationen rund um das Thema Rechte der vom VW Abgasskandal betroffenen Autokäufer befinden sich auf www.vw-schaden.de