Neue BGH-Rechtsprechung leitet Wende im Abgasskandal ein
Seit dem 26. Juni 2023 ticken die Uhren im Abgasskandal für die Automobilindustrie schneller. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 26. Juni 2023 seine bisherige Rechtsprechung nach mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) revidieren müssen. Besitzer von Diesel-Fahrzeugen mit einer illegalen Abschalteinrichtung wie beispielsweise dem Thermofenster können einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller ihres Wagens haben. Und zwar nicht nur, wenn dem Hersteller Vorsatz nachgewiesen werden kann, sondern auch, wenn "nur" fahrlässiges Verhalten vorliegt. Der BGH lässt in diesem Fall einen sogenannten Differenzschadensersatz in Höhe bis zu 15 Prozent zu. Derzeit urteilen die überwiegende Anzahlt der Oberlandesgerichte diesen Differenzschadensersatz aus. Da spielt es keine Rolle, um welchen Hersteller es sich handelt – also VW, Audi, Mercedes, Fiat, Opel oder BMW.
KBA-Rückruf betrifft Mercedes-Modelle Euro 5 und Euro 6b
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Deutschlands zentrale Behörde für Verkehrssicherheit, hat nach Medienberichten und auch als Folge der neuen Rechtsprechung einen weiteren Rückruf für Mercedes-Benz Diesel-Fahrzeuge angekündigt. Das KBA hat in den Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt, die die Abgasreinigung so manipulieren, dass im normalen Straßenverkehr in der Regel die Abgasreinigung verringert wird. Dabei spielt die Abschalteinrichtung „Thermofenster“ eine herausragende Rolle. Die Abgasreinigung wird von der Außentemperatur abhängig gesteuert – was bedeutet, dass sie meistens ausgeschaltet ist. Die Folge ist eine unzureichende Emissionskontrolle unter diversen Fahrbedingungen.
Nach Medienberichten sollten laut Angaben des Automobilherstellers Mercedes-Benz verschiedene Modelle, darunter prominente Varianten wie der E350, von dieser Rückrufaktion betroffen sein. Die Fahrzeuge gehören zu den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6b, was auf eine breite Palette von Diesel-Fahrzeugen hindeutet.
EuGH-Urteil im Abgasskandal zwingt KBA und Mercedes zum Handeln
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im Jahr 2022 die Praxis der "Thermofenster" für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung veranlasste das KBA, den Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen anzuordnen. Eine Sprecherin von Mercedes-Benz erklärte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk in diesem Zusammenhang, dass der Automobilhersteller in ständigem Austausch mit dem KBA stand und auf das EuGH-Urteil reagierte. Mercedes-Benz hat angekündigt, betroffene Kunden schriftlich zu informieren. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die Teil der KBA-Anordnung sind und noch ein Software-Update benötigen. Darüber hinaus bietet das Unternehmen den Fahrzeughaltern die Möglichkeit, online zu überprüfen, ob für ihr Fahrzeug ein Software-Update erforderlich ist.
Obwohl Mercedes-Benz keine genauen Zahlen veröffentlicht hat, wird geschätzt, dass mindestens 100.000 Fahrzeuge in Deutschland von der Rückrufaktion betroffen sind. Die Sprecherin des Unternehmens betonte die volle Kooperation mit den Behörden.
Neben dem "Thermofenster" prüft das KBA auch andere Strategien zur Abgasbehandlung, die in Mercedes-Benz-Fahrzeugen wie dem E350 eingesetzt werden. Eine dieser Strategien beinhaltet die variable Einspritzung einer Harnstoff-Lösung abhängig von den Fahrbedingungen. Während das KBA noch keine endgültige Entscheidung über einen weiteren Rückruf getroffen hat, kooperiert Mercedes-Benz weiterhin vollumfänglich mit der Behörde.
Achtung Verbraucher: Stilllegung von Mercedes-Fahrzeugen droht
Betroffene Fahrzeughalter sind verpflichtet, ihren Mercedes in einer Werkstatt nachbessern zu lassen. Falls man seinen im Abgasskandal verwickelten Mercedes nicht in die Werkstatt bringt, kann die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Gerade diese Facette des Abgasskandals bei Mercedes sollte Verbrauchern vor Augen führen, umgehend aktiv zu werden. Gerichte und Behörden zeigen endlich eine wachsende Sensibilität im Sinne der Verbraucher und versuchen Umweltstandards in der Automobilindustrie durchzusetzen.
Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.