Dr. Stoll & Sauer erledigt für Mandanten Anzeigen im Fiat-Skandal
Am 22. Juli 2020 fand der Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler mit Durchsuchungen von Büroräumen bei FCA wieder den Weg in die Öffentlichkeit zurück. Vier Jahre lang war der Skandal aus den Schlagzeilen verschwunden. Als Beobachter kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass Politik, Behörden und Wirtschaft daran arbeiten, die Manipulation unter den Teppich zu kehren. Seit Anfang 2016 war bekannt, dass FCA offenbar das Abgaskontrollsystem von Dieselmotoren manipuliert. Im Juli 2020 schwärmten die Ermittler der Staatsanwaltschaft Frankfurt aus, um Beweise zu sichern. Koordiniert wurde die Aktion von der EU-Justizbehörde Eurojust. Durchsuchungen fanden nicht nur am Sitz von FCA Deutschland in Frankfurt statt, sondern auch bei der Nutzfahrzeugmarke Iveco in Ulm, die zum FCA-Schwesterkonzern Case New Holland (CNH) gehört. Auch Objekte in Italien und der Schweiz wurden durchsucht. In Deutschland sollen mehr als 200.000 Fahrzeuge von der Manipulation der Abgaswerte betroffen sein. In diesem Zusammenhang verbreitete das Polizeipräsidium Frankfurt einen Zeugenaufruf.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat als erste FCA am 3. August 2020 am Landgericht Freiburg verklagt und übernimmt für ihre Mandanten den Papierkram mit dem Einholen der Deckungszusagen bei der Rechtsschutzversicherung und erledigt auch die Anzeigen und Zeugenaussagen. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Gerade bei Besitzern von Reise- und Wohnmobilen ist der Schaden enorm. Die Anschaffungskosten für die Freizeitfahrzeuge liegen schnell an der 100.000-Euro-Grenze Beratung ist daher sehr wichtig. Schon der Diesel-Abgasskandal bei VW hat gezeigt, dass die Behörden mit Stilllegungen ernst machten und der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge erheblich gemindert war. Gerichte gingen von einem Werteverlust zwischen 15 und 25 Prozent aus. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Zeugenaufruf im Abgasskandal von Fiat Chrysler
Hier noch einmal der Zeugenaufruf des Polizeipräsidiums Frankfurt vom 24. Juli 2020 im Wortlaut:
„Das Polizeipräsidium Frankfurt ermittelt aktuell wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges (Einbau nicht gesetzeskonformer Abschalteinrichtungen im Emissionssystem in Dieselfahrzeuge) gegen namentlich bekannte Personen sowie weitere bislang nicht identifizierte Verantwortliche der Autokonzerne Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. nebst deren Tochter- und Enkelgesellschaften sowie IVECO Magirus AG.
Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Im Kontext der Ermittlungsverfahren gegen die genannten Fahrzeughersteller bitten wir Neuwagenkäufer und Tageszulassungskäufer unten aufgeführter Dieselfahrzeuge, ihre örtlichen Polizeidienststelle aufzusuchen, um Hinweise mitzuteilen.
Was benötigt wird, haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst – dies finden Sie hier.
Folgende nachstehende Dokumente werden laut Merkblatt benötigt:
- Kaufvertrag (nebst sonstigen überlassenen Schriftstücken)
- Gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fzg.- Schein) und Teil II (Kfz.-Brief)
- Bitte bringen Sie sämtliche Dokumente mit zu Ihrer örtlichen Polizeidienststelle und drucken Sie das Merkblatt aus.
- Nur bei Vollständigkeit der Unterlagen ist eine Bearbeitung möglich.
Marke (Modell)
- FIAT
- JEEP
- ALFA ROMEO
- IVECO
- Euro 5
- Euro 6
- 1,3 Liter Multijet
- 1,3 Liter 16V Multijet
- 1,6 Liter Multijet
- 1,6 Liter
- 2,0 Liter Multijet
- 2,0 Liter
- 2,2 Liter Multijet II
- 2,3 Liter
- 2,3 Liter Multijet
- 3,0 Liter
- 2014 bis 2019“
- Am 3. August 2020 reicht Dr. Stoll & Sauer die erste Klage im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg ein.
- Anzeige wegen Betrugs gegen die Robert Bosch GmbH am 8. Oktober 2020 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bosch hatte die Abschalteinrichtungen für die Fiat-Motoren geliefert und den Autobauer beim Kraftfahrt-Bundesamt angeschwärzt. Aus Sicht der Kanzlei liegt hier eine Tatbeteiligung an einem Betrug vor.
- Aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und Schriftwechseln geht hervor, dass die Behörde bereits 2016 wusste, dass im Fiat-Motor Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulierte. Trotzdem hat die Behörde Wohnmobile mit diesem Motor die Typengenehmigung womöglich auf Anordnung des Bundesverkehrsministeriums erteilt.Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert vom Präsidenten des KBA Richard Damm mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 Auskunft und Akteneinsicht über den Vorgang und übersandte ihm einen Fragenkatalog.
- Im Skandal involviert ist auch der aktuelle Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und sein Vorgänger im Amt Alexander Dobrindt (beide CSU). Sie haben dafür gesorgt, dass Wohn- und Reisemobile eine Typengenehmigung erhalten, obwohl die Motoren mit illegaler Motorensteuerung ausgerüstet waren. Gegen beide sowie die Bundesrepublik Deutschland wird die Kanzlei im Namen von Mandanten Klage auf Schadensersatz erheben, falls sich die beiden Politiker nicht bereit erklären, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
- Gründung der Facebook-Gruppe „Fiat-Skandal Interessengemeinschaft“. Hier können sich betroffene Verbraucher Hilfe und Informationen abholen. Zudem kooperiert die Kanzlei mit der Gruppe „Abgasskandal Wohnmobile mit Fiat Ducato Motor der Baujahre 2014-2019“.
- Was ist aus dem Vertragsverletzungsverfahren mit der Nummer 20172044 gegen Italien geworden? Fiat Chrysler hat sich nicht an die Richtlinien zur Typengenehmigung gehalten und die italienische Zulassungsbehörde hat offensichtlich nichts dagegen unternommen. Die Kanzlei will deshalb in einem Schreiben vom 15. Oktober 2020 von der Kommission wissen, wie der Stand der Dinge bei dem Verfahren ist.
- Der YouTuber Ronny Neubert informiert die Camper-Szene auf seinem Kanal #Projekt SUNxxRISE99 wohnen#im#kasten über den Abgasskandal bei Fiat. Die Kanzlei unterstützt ihn dabei mit ihrem Wissen und ihrer Expertise.
Der Automobilhersteller Fiat-Chrysler ist massiv in den Fokus des Diesel-Abgasskandals gerückt. Fiat-Kunden haben jetzt natürlich viele Fragen. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass sich der Fall Fiat ähnlich entwickeln wird wie die Skandale bei VW, Daimler, BMW und Opel. Die Kanzlei gehört zu einer der erfahrensten im Abgasskandal, hat am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Dieselskandal von VW eingereicht und mit der Musterfeststellungsklage gegen VW deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Fiat-Skandal:
- Gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Fiat?
Den Verbrauchern stehen Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche zu, wenn sich die Verdachtsmomente bestätigen – wonach es offensichtlich aussieht. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Es droht die Stilllegung und somit ist ein Schaden entstanden.
- Welche Möglichkeiten haben die Verbraucher?
Rücktritt vom Kaufvertrag: Klage auf Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Schadensersatz einfordern: Die Verbraucher erhalten den Minderwert des Fahrzeuges erstattet. Dr. Stoll & Sauer hat im Abgasskandal von VW bis 25 Prozent Schadensersatz erstritten. - Wie hoch sind die Erfolgsaussichten gegen Fiat vor Gericht?
Der Bundesgerichtshof hat die VW AG am Mai 2020 wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB verurteilt. Der Autobauer ist im ersten Diesel-Abgasskandal gegenüber seinen Kunden zum Schadensersatz verpflichtet. Am Europäischen Gerichtshof sind in einem Gutachten am 30. April 2020 temperaturabhängige Abgasregulierungen für unzulässig erklärt worden. Es ist davon auszugehen, dass Fiat auch so genannte Thermofenster in den Dieselmotoren verwendet hat. Falls das so ist, stehen die Chancen gut, vor Gericht Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Dr. Stoll & Sauer hat gegen die VW-Tochter Audi ein entsprechendes Urteil erwirkt. - Können Verbraucher gegen Fiat in Deutschland klagen?
Selbstverständlich. Und das hat mit einem Verfahren gegen VW vor dem EuGH zu tun. Der EuGH fällte am 9. Juli 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. C-343/19). Generell, so der EuGH, können Hersteller eines manipulierten Diesels in dem Land verklagt werden, in denen die Fahrzeuge verkauft und erworben worden sind. Normalerweise müssen Klagen im Herkunftsland eines Herstellers geführt werden. Aus diesem Grund hat VW beispielsweise alle Verbraucher außerhalb Deutschlands vom Vergleich zur Musterfeststellungsklage ausgeschlossen. Mit diesem Trick wollte VW offensichtlich Geld sparen. Das wird jetzt so nicht funktionieren, weil der EuGH eine Ausnahme definiert hat. Verbraucher außerhalb Deutschlands haben nun die Möglichkeit, ihre Rechte gegen den Autobauer in ihren Heimatländern einzuklagen. Diese Rechtsprechung gilt natürlich auch für den Fiat-Skandal. Kein Verbraucher muss sich daher auf italienisches Rechtsgebiet begeben. - Was ist im Abgasskandal beim Reisemobilhersteller Iveco bisher bekannt geworden?
Der Abgasskandal im Fiat-Imperium erfasst auch das Unternehmen Iveco. Der Nutzfahrzeug-Hersteller ist unter anderem für seine Wohn- und Reisemobile bekannt. Iveco ist Teil von CNH Industrial. Und CNH gehört zum Imperium der Familie Agnelli, die Fiat gegründet hat. Iveco hat aktuell folgende drei Wohnmobile im Angebot, die unter Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung manipuliert zu haben:
1. Daily Hi-Matic
2. Daily 4x4
3. Eurocargo
Motorisiert ist beispielsweise der Daily Hi-Matic mit dem Motor F1A, 2.3 Liter, 136 oder 156 PS oder F1C 3.0 Liter, 180 oder 210 PS. Beim Eurocargo wirbt Iveco damit, dass nur ein SCR-Katalysator zum Einsatz kommt und alleine damit die Euro-6-Norm eingehalten wird.
- Wie ist die Faktenlage beim Abgasskandal von Fiat?
Offiziell sind drei Modelle des Fiat-Konzerns ins Visier von europäischen Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt geraten:
Fiat – 500x - 1956 ccm – 103 kW - Euro 6
Fiat – Ducato - 2999 ccm – 130 kW - Euro 5
Jeep – Cherokee - 1956 ccm – 125 kW - Euro 5
Da Fiat wie Iveco seine Motoren auch an Wohn- und Reisemobilherstellern zur Weiterverarbeitung veräußert, ist davon auszugehen, dass Fiat weite Teile der Branche mit unzulässigen Motoren versorgt hat. Das Beispiel der ersten Fiat-Klage durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt das deutlich.