Stiftung Warentest rät zum Widerruf!
So hat die Kanzlei für zahlreiche vom VW Abgas Skandal betroffene Autokäufer bundesweit Klagen gegen die Volkswagen Bank (VW Bank) eingereicht. Derzeit befinden sich weitere Klagen im 3-stelligen Bereich in Vorbereitung gegen die VW-Bank (Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank).
Die Kanzlei macht außerdem Ansprüche gegen die Commerzbank und gegen die Santander Bank aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen geltend. Die Kanzlei ist der Ansicht, dass auch diese Banken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben.
Bereits im Juli 2016 wurde von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Stuttgart eine erste Klage aus dem Widerruf des Darlehensvertrages gegen die VW Bank eingereicht. Im Rahmen dieses Verfahrens macht die Kanzlei geltend, dass der erklärte Widerruf auch noch 2016 möglich ist, obwohl eigentlich die 2-wöchige Widerrufsfrist bereits im Jahre 2014 abgelaufen war. Dies resultiert daraus, dass nach Ansicht der Kanzlei die Widerrufsbelehrung Fehler enthält und somit die Widerrufsfrist nie zu laufen begann. Deshalb stehe dem Kläger ein "ewiges Widerrufsrecht" zu. Besonders gravierend wäre die Folge für die Bank, da nach Ansicht der Kanzlei keine Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist. Dies bedeutet, dass der Kläger die gesamten gezahlten Raten zurückerhält, künftig keine Raten mehr bezahlen muss, das Fahrzeug zurückgeben kann und keine Nutzungsentschädigung bezahlen muss. Er hätte somit das Fahrzeug kostenfrei gefahren. Dies gilt jedoch nur für Verträge, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden. Verträge, die zwischen dem 11.06.2010 und 12.06.2016 geschlossen wurden , können zwar ebenfalls widerrufen werden, jedoch muss hier Nutzungsersatz gezahlt werden.
Auch die Stiftung Warentest berichtet unter Test.de mit dem Titel "VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rückgabe-Chance für Autokäufer", dass ein Widerruf von Auto Finanzierungsverträgen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung möglich ist. Die Stiftung Warentest berichtet von einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin gegen die VW Bank, in dem das Gericht mitgeteilt habe, die Widerrufsbelehrung sei falsch und der dortige Kläger könne die Rückabwicklung des Vertrages verlangen, ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. Es ist daher Autokäufern zu raten, ihre Darlehensverträge überprüfen zu lassen, um sich so rentabel aus dem Vertrag lösen zu können.