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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr, Deutschland http://www.dr-stoll-kollegen.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Ralf Stoll +49 7821 9237680

BGH tendiert im VW-Abgasskandal zu Verjährung ab 2019

Dr. Stoll & Sauer sieht Auswirkungen auf Fiat-Skandal und rät Kunden zum schnellen Klagen

(lifePR) (Lahr, )
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist gerade dabei, die einschlägige Rechtsprechung beim Thema Verjährung auf den Kopf zu stellen. Die überwiegende Mehrheit der Instanzgerichte ging bisher davon aus, dass beim Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG Ende 2019 die Verjährung eingetreten ist. In einer mündlichen Verhandlung äußerte der 6. Zivilsenat am 14. Dezember 2020 in einer ersten Rechtsauffassung, dass Diesel-Besitzer ab 2019 wohl nicht mehr gegen Volkswagen klagen konnten, sofern sie bereits 2015 vom Abgasskandal informiert waren (Az. VI ZR 739/20). Das Urteil soll an einem anderen Tag verkündet werden. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist durch die Äußerungen des 6. Senats gerade im Hinblick auf den Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) alarmiert und rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler ist Eile angesagt

Die Ankündigungen des BGH in Sachen Verjährung im Diesel-Abgasskandal von VW lassen nichts Gutes für die Urteilsverkündung erwarten. Der BGH will offensichtlich das Thema vom Tisch bekommen. Die Richter müssen grundsätzlich klären, ob in der VW-Diesel-Affäre die allgemein geltende dreijährige Verjährungsfrist (§195, 199 BGB) für Schadenersatz-Ansprüche schon im Herbst 2015 mit Bekanntwerden des Skandals begann. Die mangelhafte und unpräzise Ad-hoc-Mitteilung von VW am 22. September 2015 reichten den Richtern bereits im Sommer 2020 dafür aus, um Klagen von Käufern abzuweisen, die nach diesem Termin ihr Fahrzeug gekauft hatten, obwohl sie von ihrer Betroffenheit im Skandal ahnungslos waren. Beim Thema Verjährung will der BGH die Mitteilung von VW offensichtlich erneut anwenden. Am kommenden Montag verhandelt der Senat noch über ein Verfahren, in dem der Kläger 2015 keine Kenntnis davon hatte, dass sein Fahrzeug im Skandal verstrickt war. Vielleicht tendiert der Senat in einem solchen Fall zu einer hinausgeschobenen Verjährung.

Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sollten sich Verbraucher jedoch darauf nicht verlassen, dass der BGH bei der Verjährung einen möglichen Spielraum zu Gunsten der Verbraucher gewährt. Die Kanzlei rät vom Abgasskandal bei Fiat Chrysler betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Warum ist Eile im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler angesagt? Vorstellbar ist, dass bereits erste Berichte in den Medien ausreichen könnten, die Verjährungsfrist zu starten. Schon 2015 gab es erste Verfahren in den USA. Der Fiat-Skandal war dann Anfang bis Sommer 2016 Thema in Politik und bei Behörden. 2017 leitete die EU-Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein, weil die EU-Vorschriften zur Typgenehmigung nicht umgesetzt und sanktioniert worden waren. Seit 2018 läuft sogar eine Klage am Europäischen Gerichtshof. Ein erster nennenswerter Medienbeitrag zum Thema lief am 5. Mai 2018 im ZDF-Magazin Frontal21 über die dreckigen Reisemobile. Spätestens Ende 2018, nimmt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer an, könnte die Verjährungsfrist bei Fiat zu laufen begonnen haben. Ende 2021 wäre dann der Skandal verjährt, die Verbraucher gingen leer aus und würde mit unverkäuflichen und wertgeminderten Fahrzeugen dastehen.

Verjährung zwingt im Fiat-Skandal zum schnellen Klagen

Die unübersichtliche Lage beim Thema Verjährung zwingt zum schnellen Handeln und macht es umso gefährlicher, beispielsweise dem ADAC zu vertrauen, der auf seiner Website betont, es sei keine Eile nötig. Das haben der Club und Verbraucherschützer auch 2015 im Abgasskandal von VW gesagt. Wer das damals geglaubt hat, hat viel Geld verloren. Zieht sich die öffentliche und juristische Aufarbeitung in die Länge und ist keine Klage eingereicht, kommt beispielsweise Fiat günstig davon und der mögliche Betrug am Verbraucher und der Umwelt hat sich rentiert. Hier ein kurzer Abriss, was der Verbraucher beim Thema Verjährung beachten muss:
  • Wer noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs ist, muss umgehend handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wann der Verbraucher von der Manipulation erfahren hat.
  • Hinsichtlich der Ansprüche gegen die Hersteller tritt die Verjährung kenntnisabhängig ein. Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise Kenntnis vom Skandal hätte haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob er von der Manipulation tatsächlich Kenntnis hatte oder nicht. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation durch Fiat berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgaskanal annehmen, dass Verbraucher spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten Kenntnis haben müssen. Dann würden ihre Ansprüche Ende Jahr 2021 verjähren. Die Kanzlei empfiehlt daher den geschädigten Verbrauchern, nicht weiter abzuwarten und die Ansprüche dringend geltend zu machen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.
Wer kann im Diesel-Abgasskandal von Fiat verklagt werden?

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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