LG Berlin stärkt Verbraucher bei PKV-Beiträgen den Rücken
Im vorliegenden Fall hatte die AXA Krankenversicherung zwischen 2012 und 2019 mehrfach Beitragserhöhungen durchgesetzt. Wie auch bei anderen Versicherungen üblich, kündigte die Axa die Prämienanpassungen im November schriftlich für das kommende Jahr an. Der Kläger setzte sich zur Wehr und klagte erfolgreich. Für das LG Berlin waren die Beitragserhöhungen ab Januar 2018 bis Dezember 2019 unwirksam. Der Kläger hat einen Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge. Das Gericht in Berlin folgte damit der Rechtsprechung des BGH. Die Karlsruher Richter vertreten die Ansicht, dass Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründet werden müssen. Dabei geht es um die Rechnungsgrundlage, die eine nicht vorübergehende Kostensteigerung beinhaltet, die dann letztlich zur Erhöhung der Prämie führt. Im Schreiben der Axa für die Beitragserhöhungen im Januar 2018 war aus Sicht des Gerichts nicht deutlich genug gemacht worden, welche Rechnungsgrundlage sich geändert hatte. Hier müssen Versicherungsleistungen und/oder Sterbewahrscheinlichkeiten erläutert werden. Für den Verbraucher war bei der Axa jedoch nicht ersichtliche, aus welchen Grund eine Prämienanpassung vorgenommen werden musste. Daher sei die Erhöhung unwirksam. Die Axa muss jetzt die zu viel bezahlten Beiträge erstatten. Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das Urteil eine Bestätigung dafür, dass sich Versicherte gegen die Prämienerhöhungen zur Wehr setzen sollten.
Private Krankenversicherungen sind dafür bekannt, regelmäßig ihre Beiträge enorm zu erhöhen. Verbraucher sind diesen Erhöhungen jedoch nicht wehrlos ausgeliefert. Denn die Rechtsprechung zeigt, dass die Erhöhungen nicht immer wirksam erfolgt sind. Sehr allgemeine gehaltene Mitteilungen, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung wiedergeben, können für eine wirksame Prämienanpassung nicht ausreichen. So hat es der BGH entscheiden. Privat-Krankenversicherte können sich daher gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg, Ihr Geld zurückzufordern.