Europäischer Gerichtshof urteilt in der Regel verbraucherfreundlich
Der EuGH gilt in den Augen von Verbraucheranwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr als verbraucherfreundlich. Stoll hofft, dass durch den EuGH die Chancen steigen, aus Autokrediten günstig herauszukommen. Zum Portefeuille die Verbraucherkanzlei gehört auch der Widerruf von Autokreditverträgen. Bisher werden mehr als 2000 Verfahren geführt. Dr. Ralf Stoll rät Verbrauchern dazu, die kostenlose Online-Beratung seiner Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam wird der Weg aus dem Kreditvertrag gefunden – mehr dazu hier. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW. Stoll ist zufrieden, dass wie im Diesel-Abgasskandal jetzt auch bei Darlehensverträgen die Richter am EuGH Klarheit in wichtigen Rechtsfragen schaffen werden. Das Gericht wird darüber entscheiden, ob Millionen Kreditverträge mit gravierenden Formfehler behaftet sind. Verbraucher hätten dann die Möglichkeit, aus den Verträgen vorzeitig auszusteigen und sich so einen massiven finanziellen Vorteil zu sichern. Das betrifft nicht nur Autokredite, sondern generell Darlehensverträge wie beispielsweise zur Immobilienfinanzierung. Der Bundesgerichtshof BGH hatte im November 2019 über ganz spezielle Sachverhalten bei Darlehensverträge entschieden. Es ging um die Frage, ob die Angabe des Sollzinses mit 0,00 Euro nach dem Widerruf ordnungsgemäß sei und ob es ausreiche, wenn die Bank die Parameter für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung grob benennt. Für den BGH war das in den beiden vorliegenden Fällen vertraglich ausreichend dargestellt (AZ: XI ZR 650/18; XI ZR 11/19). Damit hatte der BGH aber nicht den Widerrufsjoker ausgeschlossen. Der Widerruf ist nach wie vor möglich, da den Banken zahlreiche andere Fehler unterlaufen, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie begonnen hat zu laufen.
Elegante Lösung, um im Wert geminderte Fahrzeuge zurückzugeben
Im Fall aus Ravensburger (Az: 2 O 315/19) geht es um einen Auto-Kredit bei der Volkswagen Bank. Der Kunde wollte durch den Widerruf auch sein Fahrzeug an das Kreditinstitut zurückgeben. Bei Auto-Krediten kann der Widerrufsjoker auch dazu genutzt werden, ein im Diesel-Abgasskandal wertgemindertes Fahrzeug abzustoßen. Die durch den Skandal geschädigten Autos lassen sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur schwierig verkaufen. Die Verbraucher müssen mit einem Minusgeschäft rechnen. Im Kern will das Landgericht Ravensburg vom EuGH Folgendes wissen:
- Müssen die Angaben in den Kreditverträgen zu Verzugszinsen als absolute Zahl angegeben werden? Muss der Mechanismus zur Anpassung der Verzugszinsen konkret erläutert werden?
- Muss die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung im Kreditvertrag konkret und nachvollziehbar erklärt werden?
- Muss das im nationalen Recht geregelte Kündigungsrecht der Parteien angegeben werden? Und muss auf vorgeschriebene First und Form für die Kündigungserklärung hingewiesen werden?