Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 809445

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr, Deutschland http://www.dr-stoll-kollegen.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Ralf Stoll +49 7821 9237680

Diesel-Abgasskandal: Klagen gegen Fiat in Deutschland möglich / EuGH macht es möglich

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung / Reisemobil-Branche betroffen

(lifePR) (Lahr, )
Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) verunsichert die betroffenen und geschädigten Verbraucher massiv. Können Kunden ihre Rechte in Deutschland einklagen oder müssen sie juristische Schritte in Italien einleiten? Auch Fiat-Kunden haben seit 9. Juli 2020 die Möglichkeit, in Deutschland gegen den Diesel-Betrug zu klagen, erklärt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem VW-Verfahren (Az. C-343/19) entschieden, dass generell Hersteller eines manipulierten Diesels in dem Land verklagt werden können, in denen die Fahrzeuge verkauft und erworben worden sind. Die Kanzlei bietet daher Fiat-Kunden eine kostenfreie Online-Beratung an. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Sozietäten im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Vergleich ausgehandelt und damit deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Dieselskandal von Fiat

Der Automobilhersteller Fiat-Chrysler ist massiv in den Fokus des Diesel-Abgasskandals gerückt. Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz haben am 22. Juli 2020 unter anderem mehrere Standorte von Fiat durchsucht. Es geht laut Staatsanwaltschaft Frankfurt um den Verdacht, dass in Diesel-Motoren von Fiat bei der Abgasreinigung mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung getrickst worden ist. Wie beim VW-Skandal sollen bei Fiat die Grenzwerte für Stickoxide im Realbetrieb auf der Straße nicht eingehalten werden. Verwickelt in den neuen Abgasskandal ist auch das mit dem Fiat-Imperium verbundene Unternehmen Iveco, das neben Nutzfahrzeuge auch kostspielige Reise- und Wohnmobile verkauft.

Fiat-Kunden haben jetzt natürlich viele Fragen. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass sich der Fall Fiat ähnlich entwickeln wird wie die Skandale bei VW, Daimler, BMW und Opel. Die Kanzlei gehört zu einer der erfahrensten im Abgasskandal, hat am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Dieselskandal von VW eingereicht und mit der Musterfeststellungsklage gegen VW deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Fiat-Skandal:
  • Gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Fiat?
    Den Verbrauchern stehen Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche zu, wenn sich die Verdachtsmomente bestätigen – wonach es offensichtlich aussieht. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Es droht die Stilllegung und somit ist ein Schaden entstanden.
  • Welche Möglichkeiten haben die Verbraucher?
    Rücktritt vom Kaufvertrag: Klage auf Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
    Schadensersatz einfordern: Die Verbraucher erhalten den Minderwert des Fahrzeuges erstattet. Dr. Stoll & Sauer hat im Abgasskandal von VW bis 25 Prozent Schadensersatz erstritten.
  • Wie hoch sind die Erfolgsaussichten gegen Fiat vor Gericht?
    Der Bundesgerichtshof hat die VW AG am Mai 2020 wegen Betrugs verurteilt. Der Autobauer ist im ersten Diesel-Abgasskandal gegenüber seinen Kunden zum Schadensersatz verpflichtet. Am Europäischen Gerichtshof sind in einem Gutachten am 30. April 2020 temperaturabhängige Abgasregulierungen für unzulässig erklärt worden. Es ist davon auszugehen, dass Fiat auch so genannte Thermofenster in den Dieselmotoren verwendet hat. Falls das so ist, stehen die Chancen gut, vor Gericht Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Dr. Stoll & Sauer hat gegen die VW-Tochter Audi ein entsprechendes Urteil erwirkt.
  • Können Verbraucher gegen Fiat in Deutschland klagen?
    Selbstverständlich. Und das hat mit einem Verfahren gegen VW vor dem EuGH zu tun. Der EuGH fällte am 9. Juli 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. C-343/19). Generell, so der EuGH, können Hersteller eines manipulierten Diesels in dem Land verklagt werden, in denen die Fahrzeuge verkauft und erworben worden sind. Normalerweise müssen Klagen im Herkunftsland eines Herstellers geführt werden. Aus diesem Grund hat VW beispielsweise alle Verbraucher außerhalb Deutschlands vom Vergleich zur Musterfeststellungsklage ausgeschlossen. Mit diesem Trick wollte VW offensichtlich Geld sparen. Das wird jetzt so nicht funktionieren, weil der EuGH eine Ausnahme definiert hat. Verbraucher außerhalb Deutschlands haben nun die Möglichkeit, ihre Rechte gegen den Autobauer in ihren Heimatländern einzuklagen. Diese Rechtsprechung gilt natürlich auch für den Fiat-Skandal. Kein Verbraucher muss sich daher auf italienisches Rechtsgebiet begeben.
  • Was ist im Abgasskandal beim Reisemobilhersteller Iveco bisher bekannt geworden?
    Der Abgasskandal im Fiat-Imperium erfasst auch das Unternehmen Iveco. Der Nutzfahrzeug-Hersteller ist unter anderem für seine Wohn- und Reisemobile bekannt. Iveco ist Teil von CNH Industrial. Und CNH gehört zum Imperium der Familie Agnelli, die Fiat gegründet hat. Iveco hat aktuell folgende drei Wohnmobile im Angebot, die unter Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung manipuliert zu haben:
1. Daily Hi-Matic
2. Daily 4x4
3. Eurocargo

Motorisiert ist beispielsweise der Daily Hi-Matic mit dem Motor F1A, 2.3 Liter, 136 oder 156 PS oder F1C 3.0 Liter, 180 oder 210 PS. Beim Eurocargo wirbt Iveco damit, dass nur ein SCR-Katalysator zum Einsatz kommt und alleine damit die Euro-6-Norm eingehalten wird.


  • Befinden sich Iveco-Motoren auch in anderen Reisemobilen?
    Motoren und Fahrgestell von Daily 4x4 und Eurocargo werden nach Iveco-Website-Angabe auch in Fahrzeugen folgender anderer Reisemobilherstellern verwendet. Damit stehen auch die Modelle dieser Anbieter unter Verdacht, die EU-Abgasnormen nicht einzuhalten.
Biomobil

Bocklet

Carthago

Concorde

Dethleffs

Dopfer

Form IT

Kerkamm

Laika

Morelo

Niesmann Bischoff

Notin

Pilote Le Voyageur

Phoenix

Protec

Swift

Woelcke

Verbraucher, die mit den sehr kostspieligen Fahrzeugen unterwegs sind, könnten geschädigt worden sein. Neue Wohnmobilekosten ab 30.000 Euro aufwärts, nach oben gibt es praktisch kein Limit. Verbraucher sind ruck, zuck an der 100.000-Euro-Grenze. Im Abgasskandal bei VW sind von Gerichten Schadensersatzsummen bis zu 25 Prozent vom Kaufpreis ausgeurteilt worden – abzüglich einer Nutzungsentschädigung.


  • Wie ist die Faktenlage beim Abgasskandal von Fiat?
    Offiziell sind drei Modelle des Fiat-Konzerns ins Visier von europäischen Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt geraten:
    Fiat – 500x - 1956 ccm – 103 kW - Euro 6
    Fiat – Ducato - 2999 ccm – 130 kW - Euro 5
    Jeep – Cherokee - 1956 ccm – 125 kW - Euro 5
  • Welche Firmen umfassen das Agnelli-Imperium rund um Fiat?
    Der Diesel-Abgasskandal ist kein rein deutsches Problem. Das zeigen die Razzien bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und CNH Industrial. CNH hat sich unter anderem auf Nutzfahrzeuge wie Transporter, Busse, Lkw, Wohnmobile und Feuerwehrautos spezialisiert. Die Verstrickungen im Diesel-Abgasskandal haben mittlerweile eine internationale Dimension eingenommen. Hier wird wahrscheinlich im großen Stil europäisches Recht gebrochen.

    Beide Konzerne werden von der italienischen Industriellenfamilie Agnelli über die Holdinggesellschaft Exor kontrolliert. Zu FCA gehören die Unternehmen Fiat, Alfa Romeo und Jeep. Die Nutzfahrzeuge von CNH werden von den Herstellern Iveco (Busse, Transporter, Reisemobile und Lkw) und Magirus (Feuerwehrfahrzeuge) vertrieben. FCA ist gerade dabei, mit dem französischen Konzern Peugeot Société Anonyme (PSA) zu fusionieren. Zur PSA gehören die Hersteller Peugeot, Citroën, DS und Opel. Klappt die Fusion, so entsteht der viertgrößte Automobilkonzern der Welt.

    In den USA zahlte Fiat Chrysler bereits 2019 in einem Vergleichsverfahren rund 800 Millionen Dollar Strafe wegen möglicher Dieselmanipulationen.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.