BGH-Diesel-Urteil wirkt bei Mercedes-Musterfeststellungsklage
Die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) im Diesel-Abgasskandal hat sich auch auf die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group-AG ausgewirkt. Die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen hatte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi, VW und Mercedes erheblich gesenkt. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt seitdem für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Das OLG Stuttgart folgte in seinem Urteil zur Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group-AG den neuen Leitlinien des BGH. So sieht das auch Christian Grotz, Geschäftsführer und Gesellschafter der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: „Die Entscheidung ist für die Verbraucher als klarer Erfolg gegen Mercedes-Benz zu werten. Auch wenn Mercedes in die Revision geht, das OLG Stuttgart hat sich an die jüngste BGH-Rechtsprechung gehalten und die wird der BGH nicht mehr revidieren.“ Auch der vzbv ist zufrieden: „Das Gericht hat die Auffassung des vzbv bestätigt, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen installiert hat. Nun sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt“, sagte Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen beim vzbv. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, deren Inhaber den vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes Benz vertreten haben, fasst die Entscheidung vom 28. März 2024 in den wichtigsten Punkten zusammen:
- Das Gericht erkennt in den beklagten GLC- und GLK-Modellen von Mercedes Benz unzulässige Abschalteinrichtungen. Diese sorgen dafür, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die zulässigen Abgas-Grenzwerte einhalten, im realen Betrieb auf der Straße jedoch viel mehr Schadstoffe ausstoßen. 2018 und 2019 musste Mercedes-Benz auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamts deswegen hunderttausende Dieselfahrzeuge zurückrufen. 2023 erfolgte eine weitere Rückruf-Welle.
- Sofern das Gericht fahrlässiges Handeln im Sinne von §831 BGB bei den entsprechenden Modellen festgestellt hat, stehen den Klägern nach jüngster BGH-Rechtsprechung Schadensersatzansprüche zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zu – den sogenannten Differenzschadensersatz.
- Bei den Euro-6-Modellen geht das Gericht teilweise von vorsätzlichem und sittenwidrigem Handeln nach §826 BGB aus. Hier kann es dann auch um die Rückabwicklung des Kaufvertrags (großer Schadensersatz) gehen. Bei den Euro-5-Modellen fehlten für das Gericht Hinweise auf vorsätzliches Handeln. Hier greift der Differenzschaden.
- Im Detail betrachtet kam in den Modellen mit der Abgasnorm Euro 6 kam eine als „Bit 13“ bezeichnete unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, die die Dosierung des Harnstoffs bei Fahrzeugen mit einem SCR-Katalysator beeinflusst. Dabei hätten es Mercedes-Mitarbeiter zumindest billigend in Kauf genommen, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Das Gericht sah somit teilweise vorsätzliches Handeln von Mercedes-Benz.
- Bei den betroffenen Mercedes-Modellen der Abgasnorm Euro 5 hat der Autobauer eine andere Abschalteinrichtung zum Einsatz gebracht, und zwar die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Ansatzpunkte für ein vorsätzliches Handeln gebe es aber nicht, so das OLG Stuttgart.
- Die Entscheidung gegen die Mercedes-Benz-Group AG lässt sich auch als Fingerzeig für die weiteren Diesel-Klagen gegen den Stuttgarter Autobauer werten. Es laufen zahlreiche Einzelprozesse, bei denen sich Gerichte an der Musterentscheidung orientieren könnten. Dazu drohen weitere Klagen. Der Diesel-Motor OM651 ist auch in weiteren Mercedes-Modellen eingebaut worden.
- Das Gericht ließ die Revision vor dem BGH zu. Mercedes-Benz hat bereits gegenüber der Nachrichtenagentur dpa angekündigt, Revision einlegen zu wollen.
- Bei einem rechtskräftigen Urteilen müssen die an der Musterfeststellungsklage beteiligten Kläger einzeln ihre Ansprüche gegen Mercedes-Benz einklagen. Was jedoch durch ein verbraucherfreundliches Urteil zur Musterfeststellungsklage erleichtert wird.
- Konkret ging es in dem Verfahren um Mercedes-Modelle der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Betroffen sind:
GLC 250 d 4Matic
GLK 200 CDI
GLK 220 CDI
GLK 220 CDI 4Matic
GLK 220 BlueTec
GLK 250 BlueTec
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Die Chancen von Mercedes-Kunden auf Schadensersatz sind durch die Entscheidung generell enorm gestiegen. Auch in anderen Modellen von Mercedes ist der Motor OM651 verbaut worden. Die Rechtsprechung von EuGH und BGH setzt sich durch. Das gilt auch für alle anderen Diesel-Marken wie VW, Audi, BMW, Fiat und Opel. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher Diesel-Kunden zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check.