Musterfeststellungsklage trifft rund 50.000 GLC- und GLK-Modelle
Rund 254.000 Daimler-Fahrzeuge sind in Deutschland von behördlichen Rückrufen betroffen. In der eingereichten Musterfeststellungsklage steht der Dieselmotor vom Typ OM651 im Mittelpunkt. Unter anderem ist er in nahezu 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Modellen in Deutschland verbaut. Lassen Verbraucher das behördlich angeordnete Software-Update nicht auf den Motor aufspielen, droht den Fahrzeugen die Stilllegung. Da die Rückrufe bei den GLC- und GLK-Modellen schon im Jahr 2018 Verbraucher erreichten, droht zum Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Ansprüche. Durch eine Beteiligung an der Klage haben Daimler-Kunden die Möglichkeit, die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.
Daimler muss für Abgas-Manipulation Verantwortung übernehmen
„Daimler muss für die Abgas-Manipulationen die Verantwortung übernehmen“, betonte Ralph Sauer, Mitinhaber von Dr. Stoll & Sauer Litigation. Die Musterfeststellungsklage gegen Daimler bietet besonders für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung die risikolose Chance, sich Ansprüche gegen den Autobauer zu sichern. Bereits bei der Volkswagen AG hat eine solche Klage für 260.000 Verbraucher ohne Rechtsschutz funktioniert. 2020 stimmte VW einem Vergleich über 830 Millionen Euro zu. Damals saßen Dr. Ralf Stoll & Ralf Sauer in einer Spezialgesellschaft für den vzbv mit am Verhandlungstisch. Anwaltliche Hilfe ist im Abgasskandal gegen die übermächtige Industrie äußerst wichtig. Sauer: „Verbraucherschützer und Verbraucheranwälte bilden ein natürliches Gegengewicht zu einer Autoindustrie, die Verbraucher arglistig und sittenwidrig schädigt und täuscht.“
Die Erfolgsaussichten der Klage schätzt Dr. Ralf Stoll, Mitinhaber von Dr. Stoll & Sauer Litigation, optimistisch ein: „Die Chancen auf eine erfolgreiche Musterfeststellungsklage sehen wir für die Verbraucher als äußerst gut an. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat illegale Manipulationen festgestellt und Rückrufe zu Mercedes-Modellen erlassen. Die Zahl der Gerichte, die ebenfalls diese Ansicht vertreten, wächst stetig.“ Ganz wichtig: Vor Gericht geht es schon lange nicht mehr um das in den Medien präsente Thermofenster, das die Abgasreinigung über die Außentemperatur regelt – sprich abschaltet. Mittlerweile stehen sogenannte andere Abschalteinrichtungen im Mittelpunkt der Verfahren, die von Gerichten als unzulässige Prüfstandserkennung identifiziert werden. Und der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall VW Motorsteuerungen, die den Prüfstand erkennen, für unzulässig erklärt.
„Der Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende“, fasst Dr. Ralf Stoll zusammen. „Nicht nur VW und Daimler stehen unter Verdacht, Motoren zu manipulieren. Gerade überzieht der Dieselskandal bei Fiat-Chrysler die Reise- und Wohnmobilbranche. Auch hier sind Verbraucher massiv geschädigt worden.“ Dr. Ralf Stoll bekräftigt, dass die Musterfeststellungsklage gerade für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung gedacht ist. Wer versichert ist, dem empfiehlt die Verbraucher-Kanzlei den Weg der Individualklage.
Wie es mit der Musterfeststellungsklage weitergeht
Beim Bundesamt für Justiz wird einige Wochen nach der Klageerhebung das Klageregister eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt können sich Verbraucher zum Register anmelden, so dass sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen können. Dabei entstehen für den Verbraucher keine Kosten. Über Aktuelles und den Anmeldemodus berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf seiner Seite www.musterfeststellungsklagen.de.
Dr. Stoll & Sauer spezialisiert im Abgasskandal
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist auf die Vertretung von Verbrauchern bei Massenschäden spezialisiert. Dabei vertritt Dr. Stoll & Sauer Litigation in großen Prozessen Musterkläger in Musterverfahren nach dem Musterfeststellungsgesetz. Ihre Inhaber führen außerdem die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Diese gehört zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. 20.000 Gerichtsverfahren führt die Kanzlei im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.