Bundesgerichtshof müsste Rechtsprechung im Abgasskandal ändern
Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wird im Abgasskandal gerade ein neues Kapitel aufgeschlagen. Bisher hat der Bundesgerichtshof die Messlatte für eine Verurteilung der Hersteller sehr hoch gehängt. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) vorliegt. Und auch bei der Ermittlung des Schadensersatzes zeigte sich das Gericht bisher rigoros. Die auf den vollen Kaufpreis anzurechnende Nutzungsentschädigung kann den Schadensersatz unter Umständen vollständig aufzehren.
Der EuGH-Generalanwalt widerspricht in seinen Schlussanträgen dieser Sichtweise. Im Ausgangsfall geht es um einen Mercedes mit einem "Thermofenster". Der Rechtsprofessor Dr. Michael Heese aus Regensburg fasst die Ansichten des Generalanwalts folgendermaßen zusammen: „Die einschlägige Verordnung schütze auch die individuellen Interessen der Käufer. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb unvereinbar. Im Klartext: Hersteller haften nach § 823 II BGB in Verbindung mit EU-Recht bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, und die Vorteilsausgleichung wird – insbesondere auch bei den Leasing-Fällen – erheblich einzuschränken sein; die Hersteller müssen die Haftung (im Einzelfall) spüren!“
Folgt der EuGH dieser Sichtweise sieht Professor Dr. Michael Heese eine neue Klagewelle auf die Autoindustrie zu rollen. Vor allem Fahrzeuge mit den Abschalteinrichtungen „Thermofenster“ und „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ wären davon betroffen. Beide Manipulationstechniken kommen in den meisten Diesel-Fahrzeugen vor. Selbst das Software-Update zum VW-Skandalmotor EA189 soll ein Thermofenster sein. Auch Daimler, Fiat Chrysler, BMW und Opel sollen auf diese Manipulationsstrategien zurückgreifen, um die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten zu können. Im realen Straßenbetrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt.
Neuer Schwung für Dieselgate 2.0 durch den EuGH
Der Antrag des EuGH-Generalanwalts wertet die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer als sensationelle Wende in der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals. Gerade in den Verfahren gegen Mercedes, Fiat und VW entsteht neue Dynamik. Der BGH versucht mit seiner jüngsten Rechtsprechung, den Skandal zu den Akten zu legen. Doch Dieselgate 2.0 ist bereits bei den Gerichten angekommen. VW beispielsweise soll als Software-Update zum Skandalmotor EA189 ein Thermofenster verwenden. Auch im Nachfolge-Modell EA 288 kommt es zum Einsatz. Bei Mercedes liegen unzählige Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor. Hier geht es um unterschiedliche unzulässige Abschalteinrichtungen.
Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.