Die Daimler AG hat im Diesel-Abgasskandal einen Verbraucher „arglistig getäuscht“ und ist deshalb vom Landgericht Stuttgart verurteilt worden (Az. 20 O 73/19 hier). Der Kläger erhält Schadensersatz, inklusive Zinsen und muss sich allerdings eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs anrechnen lassen. Interessant an dem Urteil ist, dass sich das Gericht auf EU-Recht bezieht, das durch die Abschaltvorrichtung im Motor von Daimler umgangen worden ist.
Der Klageweg steht im Diesel-Abgasskandal immer offen
„Es lohnt sich für die Verbraucher, Daimler zu verklagen“, sagte Dr. Ralf Stoll, Geschäftsführer der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr, zur erneuten Schlappe des Autobauers vor dessen Heimatgericht. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hatte das Urteil am 24. Oktober 2019 in Stuttgart erstritten. Stoll rät vom Dieselskandal betroffenen Verbrauchern dazu, sich kostenlos und unverbindlich beraten zu lassen (hier) und den Autobauer zu verklagen. „Unsere Erfahrung im Diesel-Abgasskandal ist enorm und erstreckt sich nicht nur auf alle VW-Sparten“, betonte Stoll, „sondern auch auf die Daimler AG und die Opel GmbH, die gerade einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) umsetzen muss.“ (hier) Das KBA hat mittlerweile gegen Daimler vier Rückrufe aufgrund von Software-Manipulationen ausgesprochen. Zudem werten immer häufiger Gerichte die strittige Abschalteinrichtung als Mangel am Fahrzeug und verurteilen den schwäbischen Autobauer in erster Instanz (hier).
Daimler AG leugnet Beteiligung am Diesel-Abgasskandal
Der Kläger hatte im Februar 2015 ein gebrauchtes Fahrzeug des Autobauers erworben und es später weiterveräußert. Er hätte das Fahrzeug nie gekauft, wenn er gewusst hätte, dass der Motor mit einer unerlaubten Abschalteinrichtung ausgestattet sei, um die Abgaswerte im Testbetrieb erheblich vom Realwert abweichen zu lassen. Die Fahrzeuge hätten daher im Straßenverkehr ein Vielfaches der von der Europäischen Union mit Blick auf die Gesundheit und die Umwelt als zulässig erachteten Emissionen ausgestoßen. Die Daimler AG widersprach im Verfahren dieser Argumentation. Eine Manipulationssoftware gäbe es in dem Fahrzeug nicht. Die Abgasmenge entspreche der geltenden Euro-6-Norm.
Was der Diesel-Abgasskandal mit EU-Recht zu tun hat
Das Landgericht Stuttgart gab dem Verbraucher recht und verurteilte den Autokonzern wegen „arglistiger Täuschung“ – unter anderem aufgrund Paragraph 812 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch. Es liegt auf der Hand, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, dass ein Käufer nur ein Fahrzeug erwerben möchte, weiches die gesetzlichen Vorschriften einhält. Im vorliegenden Fall bestand die konkrete Gefahr, dass jederzeit die Zulassung widerrufen werden konnte, weil das Fahrzeug tatsächlich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllte. In der Folge drohten dem Kläger Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust. Daimler habe verschwiegen, dass das Fahrzeug nicht den Vorgaben der Europäischen Union entsprach, wonach Autos nur dann zugelassen werden dürfen, wenn diese bei normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (hier) nicht überschreiten.
Hinweisbeschluss des BGH wirkt auch in den Daimler-Skandal
Daimler vertrat die Ansicht, dass die Emissionsgrenze der Euro-Norm nur unter detailliert normierten Prüfungsbedingungen zu gelten haben. Auch hier widersprach das Landgericht Stuttgart deutlich und verwies auf höchstrichterliche Rechtsprechung. Die in der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (hier) genannten Grenzwerte sind auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten. Dazu gibt es ein Urteil vom 13.12.2018 des Europäischen Gerichts (T-339/16, hier) und der vielzitierte Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2019 (VIIIZR 225/17, hier), der höchstrichterlich eine Abschaltvorrichtung beim Volkswagen-Konzern als Mangel einstufte.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.