Der Vorwurf im Diesel-Abgasskandal bei Daimler
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wirft der Daimler AG bei der Marke Mercedes Abgasmanipulationen vor: Mercedes soll mittels einer Software die von ihren Dieselfahrzeugen ausgestoßenen Stickoxide gesenkt haben. Durch diese Abgasabschaltvorrichtung konnten in Labortests zur Prüfung der Einhaltung der Stickoxidwerte günstigere, weil niedrigere Werte erzielt werden. Auf der Straße, also im laufenden Betrieb, überschreiten die Stickoxidwerte allerdings eklatant die vom Hersteller angegebenen Werte.
Erste Verdachtsmomente im Diesel-Abgasskandal im Jahr 2017
Bereits im Jahr 2017 gab es erste Verdachtsmomente, dass neben der Volkswagen AG auch Daimler bei Dieselfahrzeugen manipuliert hat. Im Mai 2018 wurde bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf von rund 6.300 Fahrzeugen des Modells Mercedes VITO mit der Euro-6-Norm verlangte. Im Sommer 2018 kam dann die Anordnung, dass rund 700.000 weitere Fahrzeuge mit einem Software-Update nachgebessert werden müssten. Im Juni 2019 wurden 60.000 Mercedes GLK 220 DCI zurückgerufen. Im Oktober dann der Rückruf von älteren Sprinter-Modellen aufgrund einer illegalen Abschaltvorrichtung. Betroffen sind 260.000 Transporter in Europa, davon 100.000 in Deutschland.
Was sagt Daimler dazu?
Daimler bestreitet die Vorwürfe der Manipulation. Man kooperiere mit den Behörden und werde ein Software-Update vornehmen. Gegen die Zwangsrückrufe des KBA werde man Rechtsmittel einlegen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Daimler AG mündeten am 24. September 2019 in einen Bußgeldbescheid in Höhe von 870 Millionen Euro. Die Behörde hatte eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer Abteilung festgestellt, die mit der Fahrzeugzertifizierung befasst war – und das seit dem Jahr 2008. Daimler bezahlte den Bußgeldbescheid anstandslos. Damit waren die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Konzern beendet. Gegen private Personen des Konzerns werde weiter ermittelt, so die Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Wie beurteilten die Gerichte den Diesel-Abgasskandal der Daimler AG?
Die Anzahl der Gerichte, die sich auf die Seite der Verbraucher schlägt, steigt stetig an. Bereits am 16. November 2017 gab es einen bemerkenswerten Hinweisbeschluss des Landgerichts Münster (Az. 04 O 68/17 - hier): Die Richter drehten in dem Verfahren die Beweislast um. Daimler muss dort nun nachweisen, dass keine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren (Az. 23 O 127/18 - hier) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.
Mittlerweile hat sich auch ein Oberlandesgericht gegen Daimler positioniert. Das Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 6. September 2019 – Az. 19 U 51/19 hier, verwies ein anhängiges Verfahren zurück an das Landgericht Aachen. Dort sei in der ersten Instanz der Aspekt der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch nicht genügend berücksichtigt worden. „Das Inverkehrbringen eines von dem sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs kommt ein Erklärungswert im Sinne einer arglistigen Täuschung zu“, heißt es in dem Beschluss.
„Klagen gegen Daimler macht auf jeden Fall Sinn“, sagte Dr. Ralf Stoll, Geschäftsführer der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. „Und die Erfolgsaussichten stehen gut.“ Im kostenfreien Online-Check (hier) lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt.
Mehr Urteile im Daimler-Abgasskandal zugunsten der Verbraucher
- Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 5.6.2018, Az. 18 O 24/18 hier, Schadensersatz.
- Landgericht Hanau, Urteil vom 7. 6. 2018 , Az. 9 O 76/18 hier, Schadensersatz.
- Landgericht Itzehoe, Urteil vom 16.10.2018, Az. 7 O 133/18 – Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Landgericht Heilbronn, Urteil vom 1.4.2019, Az. 8 O 120/18, unveröffentlicht.
- Landgericht Flensburg, Urteil vom 18.4.2019, Az. 3 O 48/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.6.2019, Az. 1 O 248/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Landgericht Frankfurt (Main), Urteil vom 18.7.2019, Az. 2 - 10 O 93/19, unveröffentlicht.
- Landgericht Itzehoe, Urteil vom 9.8.2019, Az. 6 O 101/19, unveröffentlicht, Thermofenster wird als unzulässige Abschaltvorrichtung eingestuft.
- Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 172/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 178/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 180/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Urteil vom 9.5.2019, Az. 23 O 220/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Urteil vom 16.8.2019, Az. 46 O 101/19, unveröffentlicht, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Urteil vom 10.10.2019, Az. 29 O 86/19, unveröffentlicht.
- Urteil vom 26.9.2019, Az. 23 O 112/19, unveröffentlicht.
- Urteil vom 17.10.2019, Az. 20 O 9/18, unveröffentlicht, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17 hier, dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist.