Staatsanwaltschaft schlägt im Abgasskandal bei Hyundai und Kia zu
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte am 28. Juni 2022 im Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie zugeschlagen. Büros des Automobilherstellers Hyundai und seiner Tochter Kia waren unter dem Verdacht unzulässiger Manipulationen an Dieselfahrzeugen durchsucht worden. Rund 140 Ermittler rückten in Deutschland und Luxemburg zu Razzien in acht Gebäuden aus. Ergebnisse der Durchsuchungen teilte die Ermittler bis heute nicht mit.
Fakt ist auf jeden Fall, dass auch die südkoreanischen Automobilhersteller im Diesel-Abgasskandal verwickelt sind. Betroffen sind nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankfurt alle Hyundai- und Kia-Modelle mit 1.1-, 1.4-, 1.6-, 1.7-, 2.0- und 2.2-Liter-Dieselmotoren, die bis 2020 in den Verkehr gebracht worden sind. Das sind mehr als 210.000 Fahrzeuge. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Euro-5- oder Euro-6-Motoren handelt.
Folgende Hyundai-Modelle sind im Abgasskandal verwickelt:
- ix35 2.0
- i20 1.1
- i30 1.6 CRDI
- Santa Fe 2.2 CRDI
- Tuscon 2.0 CRDI
- Sportage
- Optima
- Sorento
- Soul
Der aktuelle Rückruf passt ins Bild der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Das KBA überwacht den Rückruf. Ein Software-Update soll die fehlerhafte Steckverbindung des elektrischen Zuheizers beheben und die Betriebslogik optimieren. Ansonsten besteht bei den Kia-Modellen Sorento und Sportage Brandgefahr, so das KBA. Verbraucher werden in den nächsten Tagen und Wochen Schreiben von Kia erhalten, dass sie Werkstätten aufsuchen müssen. Keine Frage: Die Fahrzeuge sind mangelhaft. Verbraucher haben daher Ansprüche auf Schadensersatz. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Neue Diesel-Rechtsprechung bahnt sich durch EuGH an
Die Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal von Hyundai und Kia steigen derzeit enorm. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bahnt sich eine komplett neue Diesel-Rechtsprechung an.
- In einem am EuGH anhängigen Verfahren hat der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist (Az. C-134/20). Einen Vorsatz, wie ihn der Bundesgerichtshof verlangt, sei nicht erforderlich.
- Auch bei der Nutzungsentschädigung, die oftmals den Schadensersatz kompensiert, vertritt der EuGH-Generalanwalt eine andere Meinung als der BGH. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb unvereinbar.
- Hier bahnt sich eine neue Rechtsprechung an, an die sich auch der BGH halten muss. Die meisten Landgerichte und Oberlandesgerichte warten daher mit ihren Diesel-Urteilen ab, bis der EuGH entschieden hat. Der EuGH gilt generell als verbraucherfreundlich. Mit einer Entscheidung wird gegen Ende des Jahres gerechnet.
- Das EuGH-Urteil ist natürlich auch für Verfahren gegen Hyundai und Kia bindend. Denn eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ist in jedem Fahrzeug illegal, egal von welchem Hersteller.