Beitragserhöhung müssen durch PKV detailliert begründet werden
Private Krankenkassen passen ihre Beiträge regelmäßig an. Die Anpassungen müssen jedoch nach Urteilen des Bundesgerichtshofes ausreichend begründet werden. Die Rechnungsgrundlage muss detailliert erklärt werden, warum die Beiträge erhöht werden müssen. Bietet die Krankenkasse aufgrund des technischen Fortschritts mehr Leistungen an? Hat sich die Sterbewahrscheinlichkeit dauerhaft verändert? Vorübergehende Änderungen rechtfertigen keine höheren Beiträge. In diesen Grenzen lässt der Bundesgerichtshof Beitragserhöhungen zu. Wie sah das jetzt im vorliegenden Fall bei der Signal Iduna aus?
- Der privat krankenversicherte Kläger wurde mehrmals von der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. mit höheren monatlichen Beiträgen konfrontiert. Der Kläger zahlte zunächst die Beitragserhöhungen klaglos. Als die Erhöhungen ihm zu viel wurden und er sie vor allem nicht mehr nachvollziehen konnte, ließ er die Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung gerichtlich überprüfen.
- Das Landgericht Potsdam bestätigte in seinem Urteil, dass die Erhöhungen der Signal Iduna Krankenversicherung formell unwirksam waren. Die Erhöhungsschreiben haben nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG entsprochen.
- Laut Gesetz müssen die Beitragserhöhungen für Versicherte nachvollziehbar begründet werden. Für das Landgericht Potsdam entsprachen die Begründungen der PKV nicht den gesetzlichen Anforderungen. Signal Iduna begründete die Beitragserhöhungen nur mit pauschalen Angaben, was nach der Rechtsprechung des BGH nicht ausreicht.