Bosch-Enthüllungen der DUH belasten Fiat im Abgasskandal
Seit Sommer 2020 stehen Fiat-Kunden und Camper unter Schock. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat Chrysler wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren hält die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen mit ihren Motoren beliefern, fand der Abgasskandal Einzug in die gerade boomende Camper-Branche.
Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rund 3500 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Auch Oberlandesgerichte schlagen sich nach und nach auf die Seite der Verbraucher. Zudem hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Unterlagen des Automobilzulieferers Bosch veröffentlicht, aus denen hervorgeht, das FCA Abschalteinrichtungen bestellt hat und darüber informiert war, dass diese unzulässig seien.
Der Druck auf FCA steigt auch durch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Mit der Klage am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein will die DUH erreichen, dass FCA unzulässige Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen mit dem Motor 180 Multijet entfernen muss – und dafür soll das KBA sorgen. Gewinnt die DUH die Klage, so hat das Folgen für die Wohnmobilbranche. Die meisten Hersteller setzen beim Motor und Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato mit Multijetmotor. Da die Umrüstung der Motoren in den meisten Fällen technisch kaum möglich ist, droht den Wohnmobilen die Stilllegung. Denn sie wären ohne Typgenehmigung unterwegs.
Rückenwind hat die DUH in den vergangenen Monaten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhalten. Der EuGH hat am 8. November 2022 in einem Urteil unterstrichen, dass das auch in Fiat-Motoren eingebaute Thermofenster zur Abgasregulierung illegal ist (Az.: C-873/19). Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Nur der Harnstoff AdBlue garantiert nach gängiger Meinung die Einhaltung der Grenzwerte.
Landgericht Dortmund nimmt im Abgasskandal Fiat-Motor unter die Lupe
Das Landgericht Dortmund hat am 10. Oktober 2022 einen Beweisbeschluss gefasst. Ein Gutachten soll klären, ob das Wohnmobil mit dem Fiat-Motor im Abgasskandal verwickelt ist. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:
- Im Mai 2019 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Hymer Tramp SL 704 für 96.600 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C. Mit Klage vom 31. August 2021 soll das Landgericht Dortmund feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet. Daneben wird der Fahrzeug-Händler auf Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils verklagt.
- Mit Beschluss vom 10. Oktober 2022 möchtet das Landgericht Dortmund von einem Gutachter unter anderem folgende Fragen beantwortet haben:
- „Liegen die Abgaswerte des streitgegenständlichen Fahrzeugs Tramp SL 704 des Herstellers Hymer mit dem Motor Fiat Ducato 2,3 110 kW, 2287 cm³ im Realbetrieb über den Grenzwerten der Euro 6b-Norm?
- Stellt die möglicherweise Überschreitung der Abgasgrenzwerte ein Mangel dar?
- Ist das streitgegenständliche Fahrzeug mit einer - den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzierenden - Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG versehen?
- Verfügt das Fahrzeug über eine Software, die dafür sorgt, dass die AGR-Rate des Fahrzeugs bei Erkennen einer Prüfstandsituation anhand der Ansaugluft-, Kühlwasser- und Abgastemperatur um mehr als die Hälfte erhöht wird?
- Sorgt ein Timer mit einer Laufzeit von 1.310 Sekunden (ca. 21,83 Minuten) dafür, dass die Abgasreinigung nach Ende der NEFZ-Prüfung eingestellt bzw. erheblich reduziert wird?
- Ist das On-Board-Diagnosesystem (OBD) im streitgegenständlichen Fahrzeug so konfiguriert, dass es keine Warnungen ausgibt?
- Steht für den streitgegenständlichen Motor ein Softwareupdate zur Verfügung? Wenn ja: Wäre dieses nicht geeignet, die Manipulation zu beheben, ohne weitere Schäden an dem streitgegenständlichen Fahrzeug einzurichten?“
Fazit: Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kommt die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei Fiat mit solchen Gutachten erneut ein großes Stück weiter. Die Chancen auf Schadensersatz sind weiter enorm gestiegen. In Gutachten ist die Verwicklung von Fiat in den Abgasskandal mehrfach belegt worden. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.