Gutachten soll Klärung über Manipulation im Abgasskandal bringen
Strittig im Verfahren vor dem Landgericht Offenburg ist zwischen Kläger und Autohändler sowie dem Autobauer, ob in dem Opel Insignia 2.0 CDTI eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Artikel 3 Nr. 10 und 5 Absatz 2 VO 715/2007 verbaut worden ist oder nicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte im Herbst 2018 eine manipulative Abschalteinrichtung in den strittigen Modellen festgestellt und daher einen Rückruf angeordnet. Vor Verkaufsvertragsschluss soll ein Software-Update aufgespielt worden sein. Die Frage ist jetzt auch, ob der vom KBA festgestellte Mangel durch das Update tatsächlich beseitigt worden ist. Der Richter möchte zur Klärung der offenen Fragen einen Sachverständigen beauftragen.
Richter tendiert dazu, Vorgehen als „arglistige Täuschung“ zu sehen
Nach vorläufiger Einschätzung der Rechtslage geht der Richter am Landgericht Offenburg davon aus, dass Autohändler dazu verpflichtet sind, ihre Kunden darüber aufzuklären, wenn das zum Verkauf stehende Fahrzeug vormals über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte. Macht der Händler das nicht, „dürfte eine arglistige Täuschung vorliegen, die zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt“, so der Richter weiter. Der Kläger hatte den Autohändler auf Rücknahme des Fahrzeugs und die Adam Opel GmbH auf Schadensersatz für Schäden verklagt, die aus der Manipulation des Fahrzeugs Opel Insignia resultieren.
Opel muss laut Oberverwaltungsgericht Rückruf sofort umsetzen
Opel war Anfang November auch in zweiter Instanz mit der Beschwerde gegen den Rückruf von Diesel-Fahrzeugen gescheitert. Der Autobauer muss sofort die Fahrzeugmodelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und eben auch das Modell Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016 zurückrufen. Den sofortigen Rückruf bestätigte am 7. November 2019 der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Az. 5 MB 3/19). Der Beschluss ist unanfechtbar. Im Diesel-Abgasskandal sind damit nicht nur der Volkswagen- und Daimler-Konzern tief verstrickt, sondern auch der Autobauer Adam Opel.
Das können Geschädigte im Abgasskandal gegen Opel tun
„Wer einen betroffenen Opel hat“, erklärte Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr, „dem helfen wir dabei, seine Rechte gegenüber dem Autobauer durchzusetzen. Dabei können die Verbraucher wählen, ob sie ihr Fahrzeug zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen wollen oder stattdessen Schadensersatz fordern, wenn sie das Auto behalten möchten.“ Stoll weiter: „Auf unsere Website lassen sich die wesentlichsten Optionen online, unverbindlich und kostenlos prüfen.“ Angesichts der anstehenden Fahrverbote in deutschen Innenstädten und den damit verbundenen Wertverlusten von Dieselfahrzeugen empfehle er Betroffenen, gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises zu fordern.
Im Diesel-Abgasskandal von Volkswagen und Daimler gebe es genügend Gerichte, die die Autobauer in erster und auch in zweiter Instanz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt haben oder die die Kaufverträge rückabgewickelt haben. Auch Neulieferungen von Autos seien schon angeordnet worden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am 24. Mai 2019 gleich drei solcher Urteile am Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten. Die Kläger erhalten einen Neuwagen und sind die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren. „Und zurzeit spricht nichts dafür, warum sich der Diesel-Skandal bei Opel in eine andere Richtung wie bei VW und Daimler entwickeln sollte“, betonte Ralf Stoll weiter. Opel habe genau wie VW und Daimler bisher wenig unternommen, um den Skandal aufzuklären.